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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Aktuelle Information zur Wiederinbetriebnahme der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Rangsdorf

In der Anlage ist eine Karte beigefügt, in der die Straßenzüge blau markiert sind. Diese kennzeichnen die Straßenbeleuchtungsanlagen, die in den letzten Monaten wieder in Betrieb genommen wurden. Der Bereich um den Teutonenring, der wegen eines Kabelschadens wieder außer Betrieb genommen werden musste, ist nicht darin enthalten.

 

Neben dem Auswechseln von Teilen in den Lampen und diversen Umklemmen von Leitungen sind für viele Wiederinbetriebnahmen Erdarbeiten zur Verlegung von neuen Kabelverbindungen nötig. Dafür sind entsprechende Schachtgenehmigungen zu beantragen. Ein großes Hindernis ist, dass für die Arbeiten derzeit grundsätzlich keine Firmen beauftragt werden können, da gemäß der brandenburgischen Gesetzgebung die Straßenbeleuchtung eine freiwillige Aufgabe der Kommunen darstellt. Auf Grund der Gewerbesteuerrückzahlung von über einer Million Euro gilt derzeit in der Gemeinde Rangsdorf eine Haushaltssperre. Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg schreiben vor, dass in solchen Fällen nur Aufträge für pflichtige Aufgaben ausgelöst werden dürfen. Dies führt dazu, dass in der Reparatur der Straßenbeleuchtung derzeit lediglich die beiden gemeindlichen Elektriker tätig sind. Die Erdarbeiten zur Kabelverlegung werden durch Beschäftigte des Bau- und Betriebshofs der Gemeinde Rangsdorf durchgeführt. Positiv wirkt sich an der Stelle aus, dass in der Zwischenzeit zwei gemeindliche Elektriker in der Gemeinde Rangsdorf wieder zur Verfügung stehen.

 

In der Anlage ist weiterhin eine Karte beigefügt, in der diejenigen Straßen pink markiert sind, in denen die Anlieger in den letzten 25 Jahren für den Bau der Straßenbeleuchtung, durch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen oder durch andere Art der Finanzierung, an den Kosten beteiligt wurden. Dieses Netz ist in der Zwischenzeit überwiegend wieder in Betrieb.

 

Für alle nachfolgend nicht aufgeführten Straßen ist derzeit noch nicht vollständig geklärt, wann bzw. wie eine Reparatur der Straßenbeleuchtung erfolgen soll. Darüber hinaus ist die Witterung für die weiteren Reparaturarbeiten sehr entscheidend. So können beispielsweise bei Frost Arbeiten an Kabeln wegen des Brechens dieser, nur sehr eingeschränkt im Außenbereich ausgeführt werden.

 

I. Seit Anfang November konnten in der Zwischenzeit wieder folgende Straßenbeleuchtungsanlagen in Betrieb genommen werden:

 

Georg-Hansen-Straße (nördlicher Abschnitt)

Gartenstraße (zwischen An den Vogelauen und Schäferweg)

Brachvogelweg (zwischen Gartenstraße und An den Vogelauen)

An den Vogelauen (zwischen Milanweg und Brachvogelweg)

Straße der Einheit (westlicher Abschnitt)

Dorfstraße Groß Machnow (weitere Straßenlampen in Richtung Mittenwalder Straße)

 

II. Entgegen der letzten Mitteilung konnte die Beleuchtung im nördlichen Abschnitt der Georg-Hansen-Straße Anfang November noch nicht in Betrieb genommen werden. Es mussten Straßenbeleuchtungsmaste gedreht werden, um die neu verlegten Kabel in die Maste einführen zu können. Die Arbeiten im mittleren Abschnitt der Georg-Hansen-Straße, zur Neuverlegung von Kabeln, wurden abgebrochen. Hier muss eine Fremdfirma beauftragt werden, da auf Grund des verdichteten Betonrecyclings eine Spezialtechnik bei den Erdarbeiten eingesetzt werden muss, die in der Gemeinde Rangsdorf nicht vorhanden ist.

Ebenfalls nicht in Betrieb genommen werden konnte der Fontaneweg im ausgebauten Abschnitt westlich des Mühlenwegs. Hier hat sich, als Strom auf die Anlage gegeben wurde, herausgestellt, dass in einer Erdmuffe unter der Fahrbahn auf dem Schutzleiter Spannung geklemmt wurde. Dies machte es erforderlich eine neue Kabelverbindung herzustellen. Dafür ist eine Schachtgenehmigung einzuholen.

 

III. In den nächsten Wochen sind Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der Straßenbeleuchtung in den nachfolgenden Straßenabschnitten vorgesehen:

 

a. Rangsdorf

Der südliche Abschnitt der Jühnsdorfer Straße und des Fischerwegs sollen nach einer Kabelverlegung in der Mitte der Jühnsdorfer Straße wieder in Betrieb genommen werden. Die entsprechenden Schachtgenehmigungen sind beantragt.

 

Die Beleuchtungsanlagen der Usedomer Straße und der Wolgaster Straße könnten in der Krumminer Straße angeschlossen werden. Entsprechende Schachtgenehmigungen sind beantragt.

 

Für den mittleren Abschnitt der Bergstraße, Reihersteg, nördlicher Abschnitt Rheingoldallee und der Abschnitt Nibelungenallee soll neben den Schaltschrank an der Bergstraße Ecke Reihersteg ein zweiter Schrank für das TNC-Netz (4-adrig) aufgestellt werden. Hierfür soll der abzubauende Schrank vom Fontaneplatz genutzt werden. Dieser Schrank wurde bisher nicht für die Straßenbeleuchtung genutzt. Der Rückbau wurde beim Stromversorger beantragt.

 

Für den Clematisring muss eine Schachtgenehmigung zur Reparatur der ersten beiden Kabelverbindungen von der Straße am Stadtweg erfolgen. Erst nach dieser Genehmigung können die Arbeiten durchgeführt werden.

 

Für den Bereich Hochwaldpromenade, Kiefernweg und Zabelsbergpromenade ist ein kleiner Klemmkasten an der Kreuzung Fritz-Reuter-Straße, Hochwaldpromenade zu stellen, der noch zu beschaffen ist. Hier ist auch eine Lampe zu versetzen und eine neue Lampe aufzustellen. Auch hier sind Erdarbeiten nötig. Die entsprechenden Schachtgenehmigungen sind noch zu beantragen. Danach könnten in den Straßen weitere Reparaturarbeiten ausgeführt werden.

 

Einzelne Straßen sind, insofern keine Kabelfehler auftreten, nach Ersetzung von einzelnen Teilen in den Lampen und Umstellung vom TNC-Netz auf ein TNS-Netz (5-adrig), wieder in Betrieb zu nehmen. Diese Arbeiten müssen durch die gemeindlichen Elektriker ausgeführt werden. Dies betrifft den Zinnowitzer Weg und die Ahlbecker Allee mit den jeweilig anschließenden Abschnitten der Seepromenade und die Puschkinstraße im Bereich zwischen der Walther-Rathenau-Straße und Stralsunder Allee.

 

Im Bereich der Waldsiedlung ist es erst nach dem Prüfergebnis und nach umfangreichen Reparaturarbeiten in den Lampen möglich, den Bereich Ahornstraße, Frühlingsstraße, südlicher Teil am Frühlingsplatz, Unter den Eschen und Unter den Eichen wieder in Betrieb zu nehmen.

 

Für den Teutonenring, Am Panorama und den südlichen Sachsenkorso wurde für den Sachsenkorso eine Schachtgenehmigung beantragt. Ob der Kabelfehler dort gefunden wird, bleibt abzuwarten. In dem Fall könnte die Beleuchtung nach einer Reparatur wieder in Betrieb gehen.

 

b. Groß Machnow

In Groß Machnow sind die gemeindlichen Elektriker zunächst bis Anfang Dezember beschäftigt. Hier liegen die Schachtgenehmigungen für die Arbeiten im Bereich der Straße am Fleck vor, sodass hier die nötigen Reparaturen ausgeführt werden können. Insofern keine weiteren Komplikationen auftreten, können der Ahornweg, Im Fleck, der Lindenweg, der Buchenweg, der Eichenweg, die Erlengasse, der Eschenweg und ein Teil der Straße der Einheit wieder in Betrieb genommen werden.

 

Die Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Dorfstraße nördlich der Mittenwalder Straße, der Mittenwalder Straße, des Holländerweges und des Kienitzer Wegs wird erst nach Beseitigung eines Kabelfehlers unmittelbar vor der Mittenwalder Straße möglich sein. Hierzu sind Erdarbeiten nötig.

 

Die Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtungsanlagen in der südlichen Dorfstraße und der Pramsdorfer Straße soll vorbereitet werden und wenn möglich ebenfalls erfolgen. Hier sind jedoch verschiedene Reparaturarbeiten durchzuführen. In wie weit eine Wiederinbetriebnahme ohne Erdarbeiten möglich ist, steht noch nicht fest. Die Gemeinde ist aber wegen der Beleuchtung der Querungen/Aufweitungen in der Dorfstraße auf der B 96 aus Verkehrssicherungsgründen bemüht, die Beleuchtung hier vorrangig wieder in Betrieb zu nehmen. 

 

IV. Neubau

 

Der Neubau der Straßenbeleuchtung in der Heinestraße zwischen Heinegasse und Groß Machnower Straße, einschließlich der neuen Stromeinspeisung an der Ecke Heinestraße, Groß Machnower Straße, wurde beauftragt. Hier plant die bauausführende Firma die Kabelverlegungsarbeiten noch in diesem Jahr durchzuführen. Jedoch war es nicht möglich die nötigen Lampen in diesem Jahr geliefert zu bekommen, sodass die Lampen erst Anfang des kommenden Jahres bei Frostfreiheit aufgestellt werden sollen. Mit der Errichtung der neuen Stromeinspeisung an der Heinestraße/Großmachnower Straße besteht dann die Möglichkeit den Bereich um die Heinestraße, Groß Machnower Straße und Herweghring nach und nach wieder in Betrieb zu nehmen. Dort sind verschiedene Reparaturarbeiten jedoch vorher auszuführen.

 

Ebenfalls beauftragt ist der Neubau der Straßenbeleuchtung in der Goethestraße (Seebadallee – Fontaneplatz) am Fontaneplatz, in der Fichtestraße (Fontaneplatz – Clara-Zetkin-Str.) und Clara-Zetkin-Straße (Waldhöhe – Fichtestraße). Auch hier plant die bauausführende Firma die Kabelverlegung noch in diesem Jahr. Die Lampen werden aber erst im nächsten Jahr geliefert und aufgestellt. Nach Errichtung der neuen Straßenbeleuchtungsanlagen am Fontaneplatz, wäre es möglich, durch eine Umstellung von einem TNC-Netz auf ein TNS-Netz (5-Adrig) und Erdarbeiten, die Beleuchtung im Fontaneweg zwischen Mühlenweg und Fichtestraße wieder in Betrieb zu nehmen. Hierfür sind aber noch Schachtgenehmigungen einzuholen.

 

V. Für die nachfolgenden Straßen kann noch nicht bestimmt werden, wann eine Reparatur erfolgen wird. Hierzu sind teilweise noch Entscheidungen zu treffen oder einzelne Arbeiten vorzubereiten:

 

a. Rangsdorf

Für die Bereiche der Berliner Chaussee, Kienitzer Straße, Hochwaldpromenade und den Bereich um den Akazienweg, Machnower Seestraße, Erlenweg und Sonnenstrand wurden noch keine Lösungen gefunden. Nach der Vertagung einer Entscheidung durch die Gemeindevertretung am 8. September 2016, ob eine Erneuerung durchgeführt wird, wurde im Gemeindeentwicklungsausschuss am 15. November 2016 weder einem Votum für eine Reparatur, noch ein Votum für eine Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage abgegeben. Die Gemeindevertretung muss nun am 15. Dezember 2016 über weitere Maßnahmen in diesem Bereich entscheiden.

 

Für den südlichen Abschnitt der Walther-Rathenau-Straße ist eine Kabelverbindung unter der Walther-Rathenau-Straße durch eine Fachfirma herzustellen. Auch in der Georg-Hansen Straße muss eine Fachfirma für die Erdarbeiten beauftragt werden. Dazu muss ein entsprechender Auftrag ausgelöst werden. Dies erweist sich, wie bereits erwähnt, durch die derzeitige Haushaltssperre als kaum möglich.

 

Um den Bereich in der Bansiner Allee, der südlichen Birkenallee, der Stralsunder und angrenzende Straßen in Betrieb nehmen zu können, muss neben dem Stromeinspeisungsschrank im Rangsdorfer Ring ein zweiter Stromkasten aufgestellt werden, um das TNC-Netz dort aufschalten zu können. Abhängig von der Entscheidung der Gemeindevertretung zur Hochwaldpromenade und dem Akazienweg könnte, insofern dort eine Erneuerung der Anlagen durch die Gemeindevertretung beschlossen werden würde, der abzubauende Schaltschrank in der Wolgaster Straße genutzt werden. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht jedoch noch aus.

 

b. Groß Machnow

Die Inbetriebnahme der Beleuchtung in der westlichen Gartenstraße ist abhängig von einer Kabelneuverlegung zwischen 2 Lampen vor der Gartenstraße Nr. 14. Dafür muss eine Schachtgenehmigung beantragt werden.

 

Die Inbetriebnahme der Beleuchtung im Reiherweg und An den Vogelauen (Reiherweg – Gartenstraße) kann erst weiter geprüft werden, wenn alle Lampen zugänglich sind. Alternativ müssten neue Kabel verlegt und Lampen gesetzt werden.

 

Für die Inbetriebnahme der Beleuchtung im Kranichweg, Milanweg, Brachvogelweg und Am Schustergraben ist zunächst ein neues Kabel zwischen der Stromeinspeisung und der ersten Lampe zu verlegen. Dafür ist noch eine Schachtgenehmigung zu beantragen. Erst danach kann das weitere Vorgehen festgelegt werden.

 

 

VI. Zu den Straßen, in denen ein Neubau der Straßenbeleuchtung erfolgen muss, ist der Weinbergweg hinzugekommen. Hier wurden Leitungen verlegt, die für eine Erdverkabelung nicht zulässig waren und sind.

 

VII. In der letzten Einwohnerversammlung wurde angeregt, die Bürger zu bitten, ihre Grundstücke für die Einrichtung von Notbeleuchtungen zur Verfügung zu stellen. Dies hat in Klein Kienitz teilweise funktioniert. Dabei musste die Gemeinde aber feststellen, dass eine solche freiwillige Leistung nicht in den Stromkosten durch die Gemeinde getragen werden kann. Grund sind die Bestimmungen für elektrische Hausanschlüsse für den privaten Gebrauch. Die gemeindlichen Elektriker könnten allerdings Lampen anbauen, die Eigentum der Gemeinde bleiben würden. Wer zur Installation einer Notbeleuchtung auf/vor seinem Grundstück bereit wäre, kann dies der Gemeinde gern mitteilen. Die Gemeinde versucht dann dies im Rahmen Ihrer Kapazitäten (2 gemeindliche Elektriker) umzusetzen.

 

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gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Mo, 28. November 2016

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