Aktuelles zu Wahlen
Wahl des Deutschen Bundestages am 23.02.2025 |
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Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wird in der Gemeinde Rangsdorf erst nach Eingang der entsprechenden Stimmzettel und Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 erfolgen.
Sobald die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sie die Briefwahl bereits beantragen. Hinweise hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Sie nutzen den nachstehenden Link für die Wahlscheinbeantragung.
Beantragung über das Online-Formular:
[Online-Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl am 23.02.2025]
Allgemeine Informationen
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 24.01.2025 00:00 Uhr bis 16.02.2025 23:59 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 20.02.2025 13:00 Uhr.
Beantragung über das Online-Formular:
[Online-Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl am 23.02.2025]
Hinweise für die Wahlvorstände und Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen Gemeinde für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände [mehr]
Schulungsunterlagen Land für die Mitglieder der Wahlvorstände [mehr]
Schulungsunterlagen Land für die Mitglieder der Briefwahlvorstände [mehr]
Broschüre - Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände [mehr]
Auszählanleitung Urnenwahl [mehr]
Auszählanleitung Briefwahl [mehr]
Handlungsanweisung Wahlvorstand WB0002 - repräsentative Wahlstatistik [mehr]
Allgemeine Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik [mehr]
Übersicht Besetzung Wahllokale zur Bundestagswahl 2025 [mehr]
Informationen für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis bis 02.02.2025 beantragen. Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Unter der Internetadresse [brandenburg.de] -> Deutsche im Ausland sind die Informationen sowie die beiden Antragsformulare (Anlage 2 und Anlage 2a) abrufbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der der Bundeswahlleiterin [Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin].