Standesamt

Heiraten in Rangsdorf
In der Gemeinde Rangsdorf stehen Ihnen die nachfolgenden Orte für Ihre Eheschließung zur Verfügung:
- Trauzimmer im Gutshaus „Salve“ im OT Groß Machnow (Impressionen siehe unten)
- Seehotel Berlin-Rangsdorf, Insel Falkenstein oder Innenräume. Die Reservierung der Räume des Hotels für die Trauung erfolgt durch das Brautpaar. Das Hotel erhebt für die Bereitstellung der Räume ggf. zusätzliche Kosten.
Die Reservierung von Trauungsterminen ist ein halbes Jahr vor der Trauung telefonisch oder persönlich möglich. Nach Abstimmung und Angabe Ihrer Kontaktdaten erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Erst dann ist der Eheschließungstermin verbindlich für Sie reserviert.
Die Standesbeamtinnen führen zur Vorbereitung der Zeremonie ein persönliches Gespräch mit dem Brautpaar, in dem der Ablauf besprochen wird und das Paar Wünsche äußern kann.
Im Jahr 2023 werden von Montag bis Freitag und an den nachfolgend aufgeführten Samstagen Trauungen durchgeführt: 22.04.23; 06.05.23; 03.06.23; 24.06.23; 01.07.23; 22.07.23; 05.08.23; 19.08.23; 02.09.23; 16.09.23; 07.10.23; 21.10.23.
Hochzeit: Corona-Einschränkungen
Zum jetzigen Zeitpunkt gelten bei Trauungen keine Corona-Einschränkungen.
Hochzeit: Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Einreichung der vorzulegenden Dokumente, muss immer in dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erfolgen.
Die Trauung kann dann jedoch in jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist auch schriftlich möglich.
Dafür ist das Formular für die schriftliche Anmeldung der Eheschließung auszufüllen, zu unterschreiben und gemeinsam mit den nachfolgend aufgeführten Dokumenten und einer Kopie der Personalausweise in den Briefkasten der Gemeinde Rangsdorf, Standesamt -persönlich-, Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf einzuwerfen.
Zur Anmeldung der Eheschließung sind regelmäßig nachfolgende Unterlagen für beide Partner im Original vorzulegen:
- max. 14 Tage alte, erweiterte Meldebescheinigungen (Bei Beilegung einer formlosen Vollmacht kann die Standesbeamtin diese auf dem kurzen Weg bei den Kollegen des Einwohnermeldeamtes einholen.)
- max. 6 Monate alte, beglaubigte Abschriften aus den Geburtenbüchern, erhältlich bei den Standesämtern des Geburtsortes (Geburtsurkunden reichen nicht aus!)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Wenn der Vater noch nicht in der Geburtsurkunde aufgeführt ist, zusätzlich die Vaterschaftsanerkennungen der gemeinsamen Kinder
- bei geschiedenen oder verwitweten Partnern die Heiratsurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten.
Bei ausländischen Partnern und in anderen besonderen Fällen können weitere Nachweise erforderlich sein.
Hochzeit: Gebühren
- Anmeldung der Eheschließung 51,- €
- Eheschließungen im Büro des Standesamtes in der Seebadallee 30, innerhalb der Öffnungszeiten 45,- €, außerhalb der Öffnungszeiten 100,- €
- Eheschließung im Trauzimmer des Gutshauses oder im Seehotel innerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes 120,- €
- Eheschließung im Trauzimmer des Gutshauses oder im Seehotel außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes 150,- €
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Standesbeamtinnen der Gemeinde Rangsdorf gern zur Verfügung.
Namenserklärungen
Von Erwachsenen
- Ehenamensbestimmung während der bestehenden Ehe, wenn bei Eheschließung noch kein Ehename bestimmt wurde
- Wiederannahme früherer Namen nach Auflösung der Ehe
- Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
- Angleichungserklärung an deutsche Namensformen
Von Kindern
- Namensbestimmung bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern
- Namenserteilung des allein sorgeberechtigten Elternteils
- Namensänderung nach Erklärung der gemeinsamen Sorge
- Anschlusserklärung nach Ehenamensbestimmung der Eltern
- Einbenennung nach Eheschließung eines Elternteils mit einem Nichtelternteil
Die Erklärenden müssen im Standesamt persönlich erscheinen und vor dem Standesbeamten unterschreiben.
Über die jeweils vorzulegenden Dokumente erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail.
Für Namenserklärungen wird eine Gebühr von 37,- € erhoben.
Urkundenanforderung
Personenstandseinträge (Geburten, Hochzeiten, Sterbefälle) werden immer in dem Standesamt des Ortes geführt, in dem der Personenstandsfall eingetreten ist.
Das Standesamt Rangsdorf kann demzufolge nur Urkunden ausstellen, wenn der Geburtsort, der Heiratsort oder der Sterbeort die Gemeinde Rangsdorf oder seine Ortsteile waren.
Personenstandsurkunden dürfen nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden nur dann, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (§ 62 Abs. 1 PStG).
Urkunden können persönlich, per Post oder E-Mail formlos beantragt werden. Dem Antrag ist ein Nachweis der Berechtigung (z. B. Kopie des Personalausweises, der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) beizufügen.
Die Ausstellung der 1. Urkunde kostet 15,- €, jede weitere gleiche Urkunde kostet 7,50 €. Bei Anforderung per Post oder E-Mail belaufen sich die Gebühren zzgl. der Portokosten.
Vaterschaftsanerkennung
Die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung kann vor und nach der Geburt des Kindes bei jedem Standes- und Jugendamt in Deutschland abgegeben werden.
Die Mutter und der Vater müssen hierfür persönlich in der zuvor benannten Behörde erscheinen.
Wenn Sie die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung im Standesamt Rangsdorf abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Nachfolgend aufgeführte Dokumente sind im Original mitzubringen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde der erklärenden Eltern
- bei geschiedenen oder verwitweten Müttern die Heiratsurkunde der letzten Ehe und den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
- die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren wurde.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils können weitere Dokumente erforderlich sein. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Für die Vaterschaftsanerkennung wird eine Gebühr von 30,- € erhoben.
Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht der Eltern werden nur in der Urkundenstelle des Jugendamtes Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde aufgenommen.
Sterbefall
Beurkundung eines Sterbefalls - vorzulegende Unterlagen
- Sterbefallanzeige
- Totenschein
- Personalausweis
- Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde des/der Verstorbenen
- bei verwitweten Personen auch Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- bei geschiedenen Personen Scheidungsurteil
In besonderen Fällen kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.
Die Gemeinde Rangsdorf ist Träger der Friedhöfe in den Ortsteilen Groß Machnow und Klein Kienitz. Grabstellen auf diesen beiden Friedhöfen können bei der Gemeindeverwaltung Rangsdorf erworben werden. Die Kosten für die jeweiligen Grabstellen und die Nutzung der Friedhofskapelle sind in der Friedhofsgebührensatzung aufgeführt.