Flieder © pixabay.com | zur StartseiteBahnhof Rangsdorf | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Wildtiere im bewohnten Gemeindegebiet

Wie bereits in den Pressemitteilungen vom 11.04.2016 und 28.04.2016 beschrieben, gib es in Rangsdorf aufgrund steigender Populationen bei den Wildtieren immer häufiger unausweichlich Begegnungen zwischen Mensch und Tier, vorrangig zwischen Mensch und Wildschwein.

 

Eine wesentliche Ursache dafür, dass die Tiere weiter in besiedelte Gebiete ausweichen, ist, dass Teile ihrer Lebensräume verschwinden. Sie finden alternativ in den Gärten ideale Futterbedingungen, bspw. in Komposthaufen, Mülltonnen und Futternäpfen für Hund und Katze.

 

Wildtiere merken sich ihre Futterquellen und kommen immer wieder zurück. Auch wenn beispielsweise Passanten Wildschweine an Wanderwegen füttern, suchen die Wildschweine wieder die Nähe von Passanten, um gefüttert zu werden.

 

Um ihr Grundstück zu sichern, sollten Sie einen stabilen Zaun bauen. Ganz wichtig hierbei ist, dass Zäune, die ohne Sockel gebaut sind, mindestens 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen werden müssen. Sollte das Wildschwein dann versuchen, den Zaun mit der Schnauze anzuheben, steht es auf dem Zaun und kann ihn durch sein Eigengewicht nicht mehr anheben.

 

Damit die Wildschweinpopulation nicht weiter zunimmt, muss der Jagdpächter die Gelegenheit haben, die Tiere zu bejagen. Zu den Jagdflächen gehören land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbare Flächen. Hundebesitzer werden deshalb dringend gebeten, zwei Stunden vor und zwei Stunden nach Sonnenuntergang ihre Hunde in diesen Bereichen (auch in Ortsnähe) nicht auszuführen, damit die Wildschweine bejagt werden können.

 

Das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) schreibt vor, dass Hunde im Wald grundsätzlich an der Leine zu führen sind; alles andere ist ordnungswidrig und kann von der unteren Forstbehörde, dem Ordnungsamt oder dem Jagdschutzberechtigten geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass es sich gemäß Waldgesetz auch innerorts um Wald handelt bei Flächen ab 2000 m², sofern diese Flächen mit Forstpflanzen (d. h. mit Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockt sind. Außerdem ist zu beachten, dass auch in bestimmten Straßenbereichen innerhalb Rangsdorfs und 200m vor und nach Kindereinrichtungen und Schulen generell Leinenzwang besteht. Für Schäden, die durch freilaufende Hunde verursacht werden, können die Halter haftbar gemacht werden.

 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie vom Jagdpächter, Herrn Fetzer, unter den Telefonnummern 033708 22197 und 0162 4557595 oder bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Teltow-Fläming unter der Telefonnummer Tel.: 03371 608 - 2116

 

gez.

Rocher

Bürgermeister

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Rangsdorf
Di, 27. September 2016

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen