Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Fischereiaufsicht
Eine umfassende Kontrolle an Angelgewässern im Landkreis Teltow-Fläming fand am 3. September 2016 statt. Dazu hatte der Kreisanglerverband Zossen e. V. seine 25 vorgeschlagenen und ehrenamtlich tätigen Fischereiaufseher aufgerufen. Zehn von ihnen sowie eine Mitarbeiterin der Unteren Fischereibehörde Teltow-Fläming überprüften an 18 Gewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. insgesamt 56 Personen. Lediglich gegen zwei der Angler musste Strafanzeige erstattet werden, weil sie ihr Hobby ohne die dafür erforderlichen Papiere ausübten.
Die Fischereiaufsicht ist eine Landesaufgabe. Sie wurde den Unteren Fischereibehörden per Gesetz übertragen. Diese berufen engagierte Angler und Fischer, die ehrenamtlich die bewirtschafteten Gewässer im jeweiligen Landkreis betreuen. Die Vorschläge dazu kommen von den Anglerverbänden und Fischern.
Aktuell hat der Landkreis 70 ehrenamtlich berufene Fischereiaufseher. Sie überprüfen bei ihren Kontrollen u. a., ob Angler die erforderlichen Dokumente besitzen, die Angelgeräte richtig beködert sind und die ordnungsgemäße Hälterung der Tiere nach einem Fang gewährleistet ist. Festgestellte Verstöße werden bei der Unteren Fischereibehörde zur Anzeige gebracht.
Einmal jährlich schult die Fischereibehörde des Landkreises die ehrenamtlichen Aufseher. Dabei werden Erfahrungen ausgetauscht und Probleme diskutiert. Bei der jüngsten Veranstaltung dieser Art im April wurden zudem ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Potsdam, der Geschäftsführer des Landesanglerverbandes e. V. und die Vorsitzenden der Kreisanglerverbände Zossen und Luckenwalde begrüßt.
Text:
Heike Lehmann
Landkreis Teltow-Fläming
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