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Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Umgang mit Fledermäusen

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen Kontakt zu Fledermäusen haben. Vor allem Kinder begegnen den possierlichen Tieren ohne Scheu. Fledermäuse sind geschützt und nützlich, müssen aber - auch im Interesse der eigenen Gesundheit - mit entsprechendem Respekt behandelt werden. Deshalb weisen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie das Umweltamt erneut auf den rechtlich korrekten und gesundheitlich unbedenklichen Umgang mit Fledermäusen hin. Das betrifft auch aufgefundene hilflose Tiere.

 

Fledermäuse sind streng geschützt

 

Alle heimischen Fledermausarten sind nach dem Naturschutzrecht streng geschützt, weil ihre Bestände bedroht sind. Ursache dafür sind eine mit Giften belastete Umwelt, eine geringe landschaftliche Vielfalt und der Rückbau geeigneter Unterschlupfmöglichkeiten. Es ist grundsätzlich verboten, die Tiere aus der Natur zu entnehmen. Dies ist nur dann erlaubt und aus Sicht des Artenschutzes sinnvoll, wenn ein Tier offensichtlich hilflos ist.

 

Alle bei uns heimischen Fledermäuse sind Insektenfresser; daher sind sie auch im direkten Wohnumfeld überaus nützliche Nachbarn. aufmerksam zu machen.

 

Fledermaustollwut

 

Die Fledermaustollwut ist eine Infektionskrankheit. Sie wird durch Viren übertragen, die sich vom klassischen Tollwutvirus der Fuchstollwut unterscheiden. Es wurde bislang nur in sehr seltenen Einzelfällen auf bestimmte Haustiere oder auf den Menschen übertragen. Genau wie bei der Fuchstollwut verläuft aber die einmal ausgebrochene Erkrankung beim Menschen in der Regel tödlich.

 

Übertragen wird die Tollwut durch Biss- oder Kratzverletzungen oder über den Schleimhautkontakt mit Speichel.

 

Häufigkeit der Infektionen

 

Wie weit der Erreger in der Fledermauspopulation tatsächlich verbreitet ist und welche Fledermausarten betroffen sind, ist nicht mit letzter Sicherheit bekannt. Im Landkreis Teltow-Fläming gab es in den vergangenen Jahren Einzelfälle.

 

Umgang mit aufgefundenen Tieren

 

Oft ist es unklar, warum eine Fledermaus aufgefunden wird. Hat sie sich verflogen oder ist sie tatsächlich hilfsbedürftig? Bevor das Tier aufgehoben wird, kann ein Anruf bei einer der unten aufgeführten Kontaktpersonen Klarheit bringen. Hierbei wird festgestellt, ob das Tier einem Experten vorgestellt werden sollte, tierärztliche Hilfe benötigt oder einfach in Ruhe gelassen werden sollte.

 

Nicht anfassen!

 

Trotz ihres possierlichen Erscheinungsbildes sind Fledermäuse mitunter wehrhaft und möchten nicht berührt werden. Deshalb sollte der Kontakt möglichst vermieden bzw. in Absprache mit einem der Sachverständigen auf das dringend notwendige Maß beschränkt werden. Danach empfiehlt sich gründliches Händewaschen mit Seife.

 

Transport auf keinen Fall mit bloßen Händen

 

Sind ein Transport oder eine vorübergehende Unterbringung notwendig, darf das Tier keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden. Dazu sollte man unbedingt Arbeits- oder Gartenhandschuhe tragen oder ggf. ein Handtuch benutzen.

Die Fledermaus sollte behutsam in einen kleinen Karton gesetzt werden, zum Beispiel einen kleinen, ausbruchssicheren Schuhkarton mit Lüftungslöchern und einem kleinen Polster aus zusammengeknülltem Küchenpapier. Wichtig ist, sie so bald wie möglich an den endgültigen Bestimmungsort zu transportieren. Dabei sollte der Karton kühl stehen, auf keinen Fall in der Sonne.

 

Wann zum Arzt?

 

Wer Kontakt mit einer Fledermaus hatte und nicht ausschließen kann, dass er mit den winzigen Zähnen oder Krallen verletzt worden ist, der sollte möglichst sofort eine ärztliche Beratungsstelle aufsuchen. Das gilt auch, wenn ein Kind unbeaufsichtigt mit einer Fledermaus umgegangen ist.

 

Kontaktpersonen und wichtige Rufnummern

 

Zum Umgang mit Fledermäusen (Naturschutzaspekte): Untere Naturschutzbehörde Landkreis Teltow-Fläming

  • Herr Jonelat, Tel. (03371) 608-2501
  • Herr Maetz, Tel. (03371) 608-2502
  • Herr Sommer, Tel. (03371) 608-2504
  • Sekretariat UNB, Tel. (03371) 608-2514

 

Zur Tollwut als Tierseuche: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Teltow-Fläming

  • Frau Dr. Neuling, Tel. (03371) 608-2200

 

Zur menschlichen Gesundheit: Gesundheitsamt Landkreis Teltow-Fläming

  • Herr Dr. Floss, Tel. (03371) 608-3811
 

Text:

Heike Lehmann

Landkreis Teltow-Fläming

Kreisverwaltung / Büro der Landrätin

Öffentlichkeitsarbeit

Am Nuthefließ 2

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