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Dank an die Freiwilligen Feuerwehren für die Einsätze am 17.02.2022

Gestern waren die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr in Rangsdorf und Groß Machnow rund 17 Stunden im Einsatz. Unter dem Alarmstichwort: „Hilfeleistung Natur" kam es am 17.02.2022 zu 54 Einsätzen. Einen großen Dank an die Kameradinnen und Kameraden für ihren unermüdlichen Einsatz.

 

Viele Bäume haben den Sturm nicht überstanden. Die erste Alarmierung ging gegen 3:00 Uhr morgens ein. Nach zweistündiger Pause kam es zu weiteren Alarmierungen für die Ortsfeuerwehr Rangsdorf. Im weiteren Verlauf wurde die Ortsfeuerwehr Groß Machnow mit hinzugezogen. Alle Kettensägen der Feuerwehren Groß Machnow und Rangsdorf waren unterwegs, um die Einsätze abzuarbeiten. Auch Beschäftigte des Bau- und Betriebshofs sowie das Ordnungsamt der Gemeinde Rangsdorf unterstützten die Feuerwehr.

 

Einige Einsätze mussten seitens der Feuerwehr abgelehnt werden, aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit einer Drehleiter, die überörtlich angefordert werden müsste, wie zum Beispiel aus Dahlewitz, Wünsdorf, Großbeeren oder Mittenwalde. Rangsdorf selbst ist nicht im Besitz eines Hubrettungsfahrzeugs. Am späten Nachmittag ist es dann der Gemeinde gelungen, ein Gerät bei einer Firma zu mieten.

 

Die Feuerwehren der Gemeinde Rangsdorf schlossen gegen 20.00 Uhr mit dem Abarbeiten der Einsätze ab und haben diese heute wieder aufgenommen.

 

Noch einige Hinweise für die Grundstückseigentümer:

Die Feuerwehr wird tätig, sofern eine unmittelbare Gefahr besteht. Diese existiert, wenn zum Beispiel eine Straße durch einen Baum blockiert ist oder ein Baum droht umzustürzen, weil dieser z.B. schon gespalten ist, und kurzfristig Schäden verursachen würde. So bedauerlich es für die Betroffenen ist: Wenn ein Baum fest auf einem Gebäude liegt und keine weitere unmittelbare Gefahr mehr zu erkennen ist, der Baum vorher auf dem eigenen oder dem Nachbarwohngrundstück stand, dann ist die Feuerwehr nicht mehr zuständig.

Wegen eines ähnlichen Falles wurde die Gemeinde vor einigen Jahren durch einen Rangsdorfer Bürger verklagt. Der Richter hat festgestellt, dass in solchen Fällen die Feuerwehr nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden sollte - das bleibt privaten Unternehmen vorbehalten. Die Feuerwehr würde ansonsten eine unternehmerische Tätigkeit ausführen – ohne rechtliche Grundlage. Eine solche Abgrenzung der Zuständigkeit ist für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute auch eine Hilfe, da diese nicht alles erledigen können. Das machen gewerblich tätige Unternehmen.

Der gestrige Tag hat noch einmal besonders bewiesen, wie wichtig das Engagement der Freiwilligen Feuerwehr für unseren Ort ist.

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Veröffentlichung

Fr, 18. Februar 2022

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