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Mitteilung des Ordnungsamtes der Gemeinde Rangsdorf - anonyme Anzeigen

Im Ordnungsamt gehen seit geraumer Zeit anonyme Anzeigen zu einer Vielzahl von Sachverhalten ein. Diese anonymen Anzeigen sind einerseits sicher gut gemeint, stellen aber andererseits auf das Anzeigen von Aktivitäten unliebsamer Nachbarn ab und sind oftmals unpräzise.

 

Zur Verfolgung einer eventuellen Ordnungswidrigkeit ist der genaue Sachverhalt zu nennen, wer oder was den Anlass zur Anzeige liefert sowie Name und Anschrift des Anzeigenden. Der Anzeigende ist für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ein wichtiger Zeuge.

 

Das Ordnungsamt weist eindeutig darauf hin, dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden. Außerdem ist es nicht möglich, dem anonym Anzeigenden eine Antwort zukommen zu lassen.

 

gez.

G. Klünder

Leiterin des Ordnungsamtes der Gemeinde Rangsdorf

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Rangsdorf
Do, 21. März 2013

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