Bannerbild
 

Bürgerbeteiligung

Alle aktuellen sowie bisherigen Beteiligungsverfahren zu Bauleitplänen (ab 9/2024) finden Sie bei DiPlanBeteiligung Brandenburg.

 


Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes GM 20-2 „Gewerbegebiet Klein Kienitzer Straße / Knoten B 96“ der Gemeinde Rangsdorf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes GM 20-2 „Gewerbegebiet Klein Kienitzer Straße / Knoten B 96“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2025/289). 

 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan GM 20-2 „Gewerbegebiet Klein Kienitzer Straße/Knoten B 96“ umfasst ein ca. 4,7 ha großes Gebiet im nördlichen Bereich des Ortseiles Groß Machnow und im westlichen Bereich des Ortsteiles Klein Kienitz.

 

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.  

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche geordnete Entwicklung des Gebietes entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde. Darin ist der Bereich nordöstlich der Kreuzung B 96 / Kienitzer Straße als Gewerbefläche sowie als Grünfläche und Wald dargestellt. Gleichzeitig soll eine langfristig wirksame Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Klein Kienitzer Straße gesichert werden.

 

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung zu geben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf. 

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung erfolgt in der Zeit vom 05.11.2025 bis 05.12.2025 unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/gm20-2-entwurf 

sowie bei der  Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus)

Raum 2.22 (2. Etage)

Seebadallee 30

15834 Rangsdorf.

 

Die Einsichtnahme bei der Gemeinde Rangsdorf ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

 

Montag                       8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag                     8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                    8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                        8.00 - 12.00 Uhr.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E‑Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 


 

Livestream

 

Die Sitzung der Rangsdorfer Gemeindevertretung und der Ausschüsse wird für Interessierte im Internet übertragen. Der Livestream kann unter www.rangsdorf.de/live verfolgt werden.

Bebauungsplan RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplanes RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen (Beschluss-Nummer BV/2025/136). Am 31.03.2025 wurde der Beschluss im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf Nr. 11/2025 bekanntgegeben. 

Nach Erarbeitung des Vorentwurfes soll nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt werden.

 

Lage:

Der Geltungsbereich umfasst mit ca. 1,14 ha ein Gebiet, welches sich nördlich der geplanten Oberschule (auf den Flurstücken 1414, Flur 11 und 487, Flur 3) an der künftigen Straße Am Flugfeld (ehemals Nord-Süd-Verbinder), westlich der Bahnlinie etwa auf Höhe des Reihersteges befindet.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der aktuell im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Flächen für bauakzessorische Nutzungen der künftigen Oberschule.

 

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom 22.04.2025 bis 23.05.2025.

 

Die Planunterlagen sind während der Veröffentlichung im Internet über das DiPlan Planungsportal Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra29-1-vew einzusehen.

 

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt die Auslegung bei der

Gemeinde Rangsdorf - Bauamt

Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus)

Raum 2.02 (2. Etage).

 

Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich.

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Bebauungsplan RA 15-1 „Südliche Seebadallee“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes RA 15‑1 „Südliche Seebadallee“ vom 25.03.2025 bis 25.04.2025

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes RA 15-1 “Südliche Seebadallee“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2024/033). Die formelle Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 30.09.2024 bis 30.10.2024. 

 

Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen wird der Entwurf des Bebauungsplanes RA 15‑1 „Südliche Seebadallee“ nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Nachbargemeinden nach durchgeführt. 

 

Stellungnahmen zum erneut veröffentlichen Entwurf des Bauleitplanes sind nach § 4a Abs. 3 BauGB nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu geben. 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,2 ha südlich der Seebadallee zwischen der Grenze zum entlang des Bahndammes verlaufenden Bebauungsplan RA 23 „Nord-Süd-Verbinder“ im Osten, der Seebadallee im Norden, den hinteren Grenzen der Wohngrundstücke und der katholischen Kirche westlich der Puschkinstraße im Westen sowie nördlich der Wohnbebauung an der Walther-Rathenau-Straße und der nördlichen Grenze der Flurstücke 388, 1178 und 1315 der Flur 11 (Acker) im Süden.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im Ortszentrum. Dies umfasst im Wesentlichen die planungsrechtliche Festsetzung der Flächen für Urbane Gebiete, Wohnbauflächen, die Definition der Bebaubarkeit der rückwärtigen Siedlungsbereiche und die Sicherung der Gemeinbedarfsfläche sowie der öffentlichen und privaten Grünflächen.

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung erfolgt in der Zeit vom 25.03.2025 bis 25.04.2025

 

unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra15-1ern-entwurf

 

sowie bei der             

Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage),

Seebadallee 30,

15834 Rangsdorf.

 

Die Einsichtnahme bei der Gemeinde Rangsdorf ist während der Dienststunden möglich:

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen der Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg (s.o.) oder per E‑Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ vom 30.09.2024 bis 30.10.2024

 

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes RA 15-1 “Südliche Seebadallee“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2024/033). 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,2 ha südlich der Seebadallee zwischen der Grenze zum entlang des Bahndammes verlaufenden Bebauungsplan RA 23 „Nord-Süd-Verbinder“ im Osten, der Seebadallee im Norden, den hinteren Grenzen der Wohngrundstücke und der katholischen Kirche westlich der Puschkinstraße im Westen sowie nördlich der Wohnbebauung an der Walther-Rathenau-Straße und der nördlichen Grenze der Flurstücke 388, 1178 und 1315 der Flur 11 (Acker) im Süden.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im Ortszentrum. Dies umfasst im Wesentlichen die planungsrechtliche Festsetzung der Flächen für Urbane Gebiete, Wohnbauflächen, die Definition der Bebaubarkeit der rückwärtigen Siedlungsbereiche und die Sicherung der Gemeinbedarfsfläche sowie der öffentlichen und privaten Grünflächen.

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung erfolgt in der Zeit vom 30.09.2024 bis 30.10.2024 unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra15-1entwurf 

 

sowie bei der  

Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage),

Seebadallee 30,

15834 Rangsdorf.

 

Die Einsichtnahme bei der Gemeinde Rangsdorf ist während der Dienststunden möglich.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg (s.o.) oder per E‑Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

4. Änderung des Flächennutzungsplanes

Auslegung vom 30.07.2025 bis 29.08.2025

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2024/857).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde vom 30.09.2024 bis 30.10.2024 durchgeführt.

 

Nach Überarbeitung der Unterlagen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf am 20.05.2025 (BV/2025/195) den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und den Beschluss zur Veröffentlichung gefasst. Nun soll die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.07.2025 bis 29.08.2025 durchgeführt werden.

 

Folgende Bereiche sollen geändert werden:

 

ÄF 1.        Sportplatz Groß Machnow:

      Ausweisung einer Fläche im Südosten der Ortslage Groß Machnow (Gemarkung Groß Machnow, Flur 001, Flurstücke 197 (TF), 199, 201 (TF)) zur Ermöglichung der Errichtung eines Kunstrasenplatzes und weiterer Sporteinrichtungen, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“.

 

ÄF 2.        Mischgebietsfläche am Nord-Süd-Verbinder:

      Ausweisung einer Fläche (Flur 11, Flurstück 1325) nördlich des Bebauungsplangebietes RA 9-7 „Bücker-Werke“ am Nord-Süd-Verbinder als Mischgebietsfläche zur Vorbereitung der weiteren Entwicklung.

 

ÄF 3.        Kläranlage Rangsdorf:

      Ausweisung einer Fläche zur Ermöglichung des Neubaus der Kläranlage Rangsdorf durch den Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS) am südlichen Rand der Gemarkung Rangsdorf auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage (Gemarkung Rangsdorf, Flur 003, Teilfläche des Flurstück 442).

 

ÄF 4.        Jütenweg:

      Änderung von Flächen nördlich des Jütenweges in Rangsdorf (Gemarkung Rangsdorf, Flur 011, Flurstück 72 (TF), 1394(TF)) zur Umsetzbarkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes RA 27-2 „Am Gerichtsfichtenberg“.

 

ÄF 5.        Erlenweg / Am Sonnenstrand:

      Ausweisung von Flächen (u.a. Gemarkung Rangsdorf, Flur 021, Flurstücke 5, 6 (TF), 8, 261, 262, 263, 264) östlich des Erlenweges und südlich der Straße Am Sonnenstrand als Waldfläche entsprechend der tatsächlichen Nutzung und Nutzbarkeit

 

ÄF 6.        Nachrichtliche Übernahme: Anpassung der Schutzgebietsgrenze – Bergstraße 3a:

      Korrektur der fälschlichen Darstellung des Grundstückes Bergstraße 3a (Gemarkung Rangsdorf, Flur 018, Flurstück 22) als Naturschutzgebiet.

 

ÄF 7.        Nachrichtliche Übernahme: Puschkinstraße Süd:

      Anpassung der Darstellung von drei Flurstücken in der südlichen Puschkinstraße (südlich der Hausnummer 63; Gemarkung Rangsdorf, Flur 003, Flurstücke 10 (TF), 11 (TF) und nördlich der Kita L.i.n.O., Stauffenbergstraße 31; Gemarkung Rangsdorf, Flur 003, Flurstück 425 (TF)) als Waldfläche entsprechend dem Bebauungsplan RA 9-5 „Puschkinstraße‑Süd“.

 

ÄF 8.        Landwirtschaftliche Flächen:

      Änderung von Flächen südlich der Bebauung an der Seebadallee bzw. östlich der Bebauung an der Walther-Rathenau-Straße und westlich der künftigen Straße Am Flugfeld (ehem. Nord-Süd-Verbinder) (Gemarkung Rangsdorf, Flur 11, Flurstücke 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 1099 (TF), 1177, 1178, 1315 (TF)): Anpassung der Darstellung an die aktuelle Nutzung als landwirtschaftliche Fläche.

 

Ziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist weitere und bereits im Planverfahren befindliche Entwicklungen in der Gemeinde zu ermöglichen und die Darstellung des Flächennutzungsplanes zu konkretisieren bzw. an die tatsächliche Nutzung anzupassen.

 

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom 30.07.2025 bis 29.08.2025.

 

Die Planunterlagen sind während der Veröffentlichung im Internet über das DiPlan Planungsportal Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/4fnp-entwurf einzusehen.

 

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt die Auslegung bei der

 

Gemeinde Rangsdorf – Bauamt
Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus)
Raum 2.02 (2. Etage).

 

Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf vom 30.09.2024 bis 30.10.2024

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 die Einleitung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2024/857). Nun soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung stattfinden.

 

Folgende Bereiche sollen geändert werden:

ÄF 1.        Sportplatz Groß Machnow

ÄF 2.        Mischgebietsfläche am Nord-Süd-Verbinder

ÄF 3.        Kläranlage Rangsdorf

ÄF 4.        Jütenweg 

ÄF 5.        Erlenweg / Am Sonnenstrand

ÄF 6.        Nachrichtliche Übernahme: Anpassung der Schutzgebietsgrenze – Bergstraße 3a

ÄF 7.        Nachrichtliche Übernahme: Puschkinstraße Süd

ÄF 8.        Landwirtschaftliche Flächen östlich der Walther-Rathenau-Straße

 

Die Lage der Änderungsflächen ist der Karte zu entnehmen.

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus erfolgt in der Zeit vom 30.09.2024 bis 30.10.2024 unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/4fnp-vorentwurf 

 

sowie bei der 

Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage),

Seebadallee 30, 

15834 Rangsdorf.

 

Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg (s.o.) oder per E‑Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Zur weiteren Information der Einwohner findet eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung des Vorentwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf am Montag, den 21.10.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf, Sitzungsraum 0.05, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf statt.

 

Lage der Änderungsbereiche der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 Karte 4. Änderung Flächennutzungsplan   

3. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit über den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 09.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2023/699). 

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sowie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB erfüllt sind.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde vom 06.11.2023 bis 24.11.2023 durchgeführt. 

 

Nun soll die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 abgesehen.

 

Folgende Bereiche sollen geändert werden:

  1. Südliche Seebadallee I: Ausweisung von Flächen westlich der Puschkinstraße/ des Platzes der Deutschen Einheit als Wohnbaufläche und als Gemeinbedarfsfläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“;

  2. Südliche Seebadallee II: Ausweisung einer Fläche südlich der Seebadallee, angrenzend an die gemischte Baufläche (M) zwischen der Grünfläche / dem Platz der Deutschen Einheit bis an das Flurstück 1315 der Flur 11 als gemischte Baufläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ und Ausweisung der Wohnbaufläche am Nord-Süd-Verbinder, die nicht im Bebauungsplanverfahren ist, als Grünfläche;

  3. Sonderbaufläche Bücker-Werke: Ausweisung einer Sonderbaufläche südlich des Ost-West-Verbinders und westlich angrenzend an den Nord-Süd-Verbinders entsprechend der Ausweisung im Bebauungsplan RA 9-7 sowie geringfügige Verbesserung der Flächenschärfe im nördlich der Sondergebiete;

Die Lage der Änderungsflächen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Ziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im Planverfahren befindliche Entwicklungen in der Gemeinde zu ermöglichen und die Darstellung des Flächennutzungsplanes zu konkretisieren.

 

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu gegeben oder wahlweise die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 durchzuführen.

 

Dies erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3-fnp) sowie die Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf. 


Folgende Unterlagen werden zur Information ausgelegt:

  • der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, 

  • der Entwurf der Begründung,

  • Information zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus erfolgt in der Zeit vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3-fnp sowie bei der Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, Raum 2.02 (2. Etage).

 

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

                        Montag                                   8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Dienstag                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                        Mittwoch                                8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Donnerstag                             8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Freitag                                    8.00 - 12.00 Uhr.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Bebauungsplan GM 23 „Nord-Umfahrung

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplanes GM 23 „Nord-Umfahrung Dabendorf“

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 15.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes GM 23 „Nord-Umfahrung Dabendorf“ beschlossen. Weiterhin wurde und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2021/328). 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das Plangebiet befindet sich im Gemeindeteil Groß Machnow.

Die Geltungsbereichsgrenze verläuft von unterhalb der Wohngrundstücke am Dabendorfer Weg/B96 über die B96 bis an die Gemarkungsgrenze Dabendorf, dieser erst nach Süden und dann nach Westen folgend bis in Höhe des Flurstücks 20 der Flur 7 Gemarkung Dabendorf und von dort entsprechend der geplanten Straßenverkehrsführung über die Fläche des Flurstückes 888 der Flur 4 bis unterhalb der Wohngrundstücke am Dabendorfer Weg/B96.

 

Die Stadt Zossen stellt den (Straßen-) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zossen Nord“ (Verkehrsfläche) im Gemeindeteil Dabendorf der Stadt Zossen auf. Dieser sieht die Schaffung von Baurecht für die Umgebungsstraße Dabendorf Nord der B96 und die Verbindungsstraße Dabendorf-Glienick vor. Zur Anbindung der Umgehungsstraße an die B96 ist die Inanspruchnahme von Flächen der Gemeinde Rangsdorf in der Gemarkung Groß Machnow vorgesehen. Dabei handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, um Verkehrsflächen und im Flächen auf derzeit ungenutzten privaten Wohngrundstücken. Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit der Kommunen (Art. 28 GG) ist eine Überplanung der Gemarkung durch die Stadt Zossen nicht möglich. Deshalb wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes GM 23 „Nord-Umfahrung Dabendorf“ beschlossen.

 

Ziel der Bebauungspläne ist es mit der Ortsumfahrung den Gemeindeteil Dabendorf vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Ein weiterer Aspekt der Stadt Zossen ist es, das zukünftige Gewerbegebiet, nördlich von Dabendorf zu erweitern und zu sichern.

 

Die Veröffentlichung der Unterlagen im Planungsportal Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/gm23fr erfolgt in der Zeit vom 12.02.2024 bis 15.03.2024.

 

In dieser Zeit sind die Unterlagen auch bei der         

 

Gemeinde Rangsdorf - Bauamt

                        Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus)

                        Raum 2.02 (2. Etage)

 

einzusehen.

 

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

 

Montag                                   8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                                8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                             8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                                    8.00 - 12.00 Uhr.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann in elektronischer Form (z.B. direkt über das Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bebauungsplan GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“

Vorentwurf des Bebauungsplanes GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 10.01.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2022/627). Die Beteiligung fand vom 13.02.2023 - 17.03.2023 statt: https://planungsportal.brandenburg.de/plan/gm21

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,9 ha und beinhaltet die Flurstücke 197, 199, 201 und 203 der Flur 1 von Groß Machnow. Er ist im Osten begrenzt vom Geh- und Radweg an der B96, im Süden von der Maßnahmenfläche des Landschaftspflegerischen Begleitplanes „Komplexe Kompensationsmaßnahme Zülowniederung“, im Westen von einer Acker- und Waldfläche und im Norden von Wald und der angrenzenden Wohnbebauung an der Pramsdorfer Straße. 

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung und der Ausbau des Sportplatzgeländes im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dabei sollen Festsetzungen zur sportlichen Nutzung und Bebauung für Vereins- und Breitensport erfolgen.

Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ der Gemeinde Rangsdorf

 

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat am 04.07.2023 die Verfahrensfortführung des Bebauungsplanes RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ als Teilplan beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2023/712). Die Bekanntmachung erfolgte am 21.12.2023 im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf (Nr. 47/2023). Die Offenlage der Unterlagen findet vom 22.12.2023 bis zum 22.01.2023 statt. Die Unterlagen sind unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/ra14-2-w einzusehen.

 

Aufgrund einer nicht ausgelegten umweltbezogenen Information erfolgt die Wiederholung der Offenlage. Diese schließt die Auslegung der nicht ausgelegten umweltbezogenen Information, der Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus den bisherigen Beteiligungsschritten sowie einige Änderungen in der Planzeichnung und Begründung mit ein. Die Änderungen in Planzeichnung und Begründung sind in einem separaten Dokument dargestellt. 

 

Alle im Rahmen der bisherigen Beteiligungsschritte abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Welche Fläche umfasst der Bebauungsplan?

 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ umfasst ein ca. 20,8 ha großes Gebiet im westlichen Bereich der Gemeinde rund um den historischen Dorfanger.

 

Welche Zielstellung hat der Plan?

 

Ziel des Bebauungsplanes sind die geordnete städtebauliche Entwicklung und der Erhalt des Ortsbildes und des ortstypischen Charakters im Bereich des historischen Dorfkernes und die Schaffung eines Rahmens für eine verträgliche städtebauliche Weiterentwicklung und Sicherung eines belebten Ortszentrums, die Sicherung der Grünflächen am Kurparkring als bedeutendem Bestandteil des Grünzuges vom Rangsdorfer zum Machnower See und eine städtebaulich geordnete Nachnutzung der Sportplatzfläche „Birkenallee“ nach Verlagerung des Sportplatzstandortes.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 

 

vom 22.12.2023 bis 22.01.2024

 

die Unterlagen sind auf den Internetseiten:

https://planungsportal.brandenburg.de/plan/ra14-2-w 

bzw.

www.rangsdorf.de < Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligung < Bürgerbeteiligungsverfahren < Beteiligung zum Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ 

aufzurufen.

 

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Unterlagen durch öffentliche Auslegung

 

bei der            Gemeinde Rangsdorf - Bauamt

                        Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus)

                        Raum 2.02 (2. Etage)

 

bereitgestellt.

 

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

 

                        Montag                                   8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Dienstag                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                        Mittwoch                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Donnerstag                             8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Freitag                                    8.00 - 12.00 Uhr.

 

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (z. B. Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können ebenfalls bei der Gemeinde Rangsdorf im Bauamt, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf eingesehen werden.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt im Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ) Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Weiterhin können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Alle im Rahmen der bisherigen Beteiligungsschritte abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information über die Datenverarbeitung im Bereich von Bebauungsplanverfahren („Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“), die mit ausliegt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ 

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2023 die Verfahrensfortführung des Bebauungsplanes RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ als Teilplan und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2023/712). Die Bekanntmachung wurde am 21.07.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf (Nr. 28/2023) (Download) veröffentlicht. Die Beteiligung fand vom 28.07.2023 - 01.09.2023 statt:  https://planungsportal.brandenburg.de/plan/ra14-2-entwurf

 

Welche Fläche umfasst der Bebauungsplan?

 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ umfasst ein ca. 20,8 ha großes Gebiet im westlichen Bereich der Gemeinde. Im Zentrum des Geltungsbereiches befindet sich der historische Dorfkern der Gemeinde. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches wird im Norden von den westlichen Grundstücksgrenzen der Anrainer der Lindenallee und im weiteren Verlauf nach Süden von der Straße Am Strand sowie der südwestlichen Grenze des Flurstücks 173 der Flur 5 von Rangsdorf unter Ausschluss der Fläche, auf der sich das Anglerheim befindet, bis zum Zinnowitzer Weg gebildet. Die äußerste nördliche Grenze bildet die nördliche Grenze des Flurstücks 211 der Flur 5 von Rangsdorf, welches an die Straße Am See angrenzt. Von dort verläuft die Grenze des Geltungsbereiches Richtung Süden mittig auf der Straßenverkehrsfläche der Lindenallee und führt von dort über den Fischerweg Richtung Osten. Vom Fischerweg aus verläuft die Grenze über die Friedensallee Richtung Gartenweg und an diesem entlang bis zum Mühlenweg. Dort führt sie Richtung Süden zur Seebadallee. Unter Auslassung der direkt an die Puschkinstraße angrenzenden Wohngrundstücke und des Grundstückes der katholischen Kirche verläuft sie weiter nach Süden bis zum Kurparkring. Entlang der nördlichen Straßenseite des Kurparkrings führt die Grenze an der nördlichen Grenze des Bebauungsplangebietes RA 21 „Klein-Venedig“ bis zur Birkenallee. Von dort verläuft sie nach Süden zum Zinnowitzer Weg. Dessen nördliche Straßenseite bildet zugleich die Geltungsbereichsgrenze.

 

Welche Zielstellung hat der Plan?

 

Ziel des Bebauungsplanes sind die geordnete städtebauliche Entwicklung und der Erhalt des Ortsbildes und des ortstypischen Charakters im Bereich des historischen Dorfkernes und die Schaffung eines Rahmens für eine verträgliche städtebauliche Weiterentwicklung und Sicherung eines belebten Ortszentrums, die Sicherung der Grünflächen am Kurparkring als bedeutendem Bestandteil des Grünzuges vom Rangsdorfer zum Machnower See und eine städtebaulich geordnete Nachnutzung der Sportplatzfläche „Birkenallee“ nach Verlagerung des Sportplatzstandortes.

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf 

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 09.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf beschlossen (Beschlussnummer BV/2023/699). Nun soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung stattfinden. 

 

Folgende Bereiche sollen geändert werden:

  1. Südliche Seebadallee I: Ausweisung einer Fläche westlich der Puschkinstraße/ des Platzes der Deutschen Einheit im Bereich der Flurstücke 111 und 126 der Flur 10 als Wohnbaufläche und Ausweisung der Flurstücke 124 und 125 der Flur 11 als Gemeinbedarfsfläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“;

  2. Südliche Seebadallee II: Ausweisung einer Fläche südlich der Seebadallee, angrenzend an die gemischte Baufläche (M) zwischen der Grünfläche / dem Platz der Deutschen Einheit bis an das Flurstück 1315 der Flur 11 als gemischte Baufläche, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ und Ausweisung der Wohnbaufläche am N-S-Verbinder, die nicht im Bebauungsplanverfahren ist, als Grünfläche;

  3. Sonderbaufläche Bücker-Werke: Ausweisung einer Sonderbaufläche südlich des Ost-West-Verbinders und westlich angrenzend an den Nord-Süd-Verbinders entsprechend der Ausweisung im Bebauungsplan RA 9-7 sowie geringfügige Verbesserung der Flächenschärfe im nördlich der Sondergebiete;

  4. Mischgebietsfläche am Nord-Süd-Verbinder: Ausweisung einer Fläche (Flur 11, Flurstück 1325) nördlich des Bebauungsplangebietes RA 9-7 „Bücker-Werke“ am Nord-Süd-Verbinder als Mischgebietsfläche zur Vorbereitung der weiteren Entwicklung.

 

Die Lage der Änderungsflächen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Ziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im Planverfahren befindliche Entwicklungen in der Gemeinde zu ermöglichen und die Darstellung des Flächennutzungsplanes zu konkretisieren.

 

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3fnp), die Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf sowie durch eine Einwohnerversammlung. 

 

Die Einwohnerversammlung findet am 15.11.2023 um 19:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf statt.

 

Folgende Unterlagen werden zur Information ausgelegt:

  • der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, 

  • der Vorentwurf der Begründung,

  • Information zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus erfolgt in der Zeit vom 06.11.2023 bis 24.11.2023 unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/3fnp sowie bei der  Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus) | Seebadallee 30 | 15834 Rangsdorf | Raum 2.02 (2. Etage).

 

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:

                        Montag                                   8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Dienstag                                 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                        Mittwoch                                8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Donnerstag                             8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                        Freitag                                   8.00 - 12.00 Uhr.

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information über die Datenverarbeitung im Bereich von Bebauungsplanverfahren („Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“), die mit ausliegt.

2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rangsdorf

Gemäß § 47d Abs. 5 Bundes‑Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Gemeinde rechtlich verpflichtet, nach der 1. Aktualisierung im Jahr 2018, 2024 eine 2. Aktualisierung des 2016 beschlossenen Lärmaktionsplans durchzuführen. 

Dabei sind unter Mitwirkung der Öffentlichkeit die kommunalen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen erneut zu erfassen und der Lärmaktionsplan zu aktualisieren und fortzuführen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Einwohnerversammlung und durch öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes statt. 

 

Die Einwohnerversammlung findet am

Dienstag, den 13.02.2018, um 19.00 Uhr,

im Rathaus in der Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, 

Sitzungssaal 0.05 (Erdgeschoss), 

statt.

 

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes erfolgt in der Zeit vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 im Internet unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/lap-rangsdorf

 

und bei der      Gemeinde Rangsdorf - Bauamt

                        Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf

                        Raum 2.02 (2. Etage)

 

während der nachfolgend angegebenen Dienststunden:

Montag                                  8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag                                8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                               8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                            8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                                   8.00 - 12.00 Uhr.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt im Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ) Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Weiterhin können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rangsdorf unberücksichtigt bleiben.