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Bürgerbeteiligung

Alle aktuellen sowie bisherigen Beteiligungsverfahren zu Bauleitplänen (ab 9/2024) finden Sie bei DiPlanBeteiligung Brandenburg.

 


Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplanes RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen (Beschluss-Nummer BV/2025/136). Am 31.03.2025 wurde der Beschluss im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf Nr. 11/2025 bekanntgegeben. 

Nach Erarbeitung des Vorentwurfes soll nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt werden.

 

Lage:

Der Geltungsbereich umfasst mit ca. 1,14 ha ein Gebiet, welches sich nördlich der geplanten Oberschule (auf den Flurstücken 1414, Flur 11 und 487, Flur 3) an der künftigen Straße Am Flugfeld (ehemals Nord-Süd-Verbinder), westlich der Bahnlinie etwa auf Höhe des Reihersteges befindet.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der aktuell im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Flächen für bauakzessorische Nutzungen der künftigen Oberschule.

 

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom 22.04.2025 bis 23.05.2025.

 

Die Planunterlagen sind während der Veröffentlichung im Internet über das DiPlan Planungsportal Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra29-1-vew einzusehen.

 

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt die Auslegung bei der

Gemeinde Rangsdorf - Bauamt

Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus)

Raum 2.02 (2. Etage).

 

Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich.

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E-Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

 


Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes RA 15‑1 „Südliche Seebadallee“ vom 25.03.2025 bis 25.04.2025

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes RA 15-1 “Südliche Seebadallee“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2024/033). Die formelle Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 30.09.2024 bis 30.10.2024. 

 

Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen wird der Entwurf des Bebauungsplanes RA 15‑1 „Südliche Seebadallee“ nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Nachbargemeinden nach durchgeführt. 

 

Stellungnahmen zum erneut veröffentlichen Entwurf des Bauleitplanes sind nach § 4a Abs. 3 BauGB nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu geben. 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,2 ha südlich der Seebadallee zwischen der Grenze zum entlang des Bahndammes verlaufenden Bebauungsplan RA 23 „Nord-Süd-Verbinder“ im Osten, der Seebadallee im Norden, den hinteren Grenzen der Wohngrundstücke und der katholischen Kirche westlich der Puschkinstraße im Westen sowie nördlich der Wohnbebauung an der Walther-Rathenau-Straße und der nördlichen Grenze der Flurstücke 388, 1178 und 1315 der Flur 11 (Acker) im Süden.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im Ortszentrum. Dies umfasst im Wesentlichen die planungsrechtliche Festsetzung der Flächen für Urbane Gebiete, Wohnbauflächen, die Definition der Bebaubarkeit der rückwärtigen Siedlungsbereiche und die Sicherung der Gemeinbedarfsfläche sowie der öffentlichen und privaten Grünflächen.

 

Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung erfolgt in der Zeit vom 25.03.2025 bis 25.04.2025

 

unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ra15-1ern-entwurf

 

sowie bei der             

Gemeinde Rangsdorf – Bauamt (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage),

Seebadallee 30,

15834 Rangsdorf.

 

Die Einsichtnahme bei der Gemeinde Rangsdorf ist während der Dienststunden möglich:

 

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

 

Bis zum Ende der Veröffentlichung können Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen der Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg (s.o.) oder per E‑Mail an ), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Livestream

 

Die Sitzung der Rangsdorfer Gemeindevertretung und der Ausschüsse wird für Interessierte im Internet übertragen. Der Livestream kann unter www.rangsdorf.de/live verfolgt werden.

Bebauungsplan RA 15-1 „Südliche Seebadallee“

4. Änderung des Flächennutzungsplanes

3. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Bebauungsplan GM 23 „Nord-Umfahrung

Bebauungsplan GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“

Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf

2. Aktualisierung des Lärmaktionsplanes