Aktuelles zu Wahlen
Wahl des Deutschen Bundestages am 23.02.2025 |
---|
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wird in der Gemeinde Rangsdorf erst nach Eingang der entsprechenden Stimmzettel und Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 erfolgen.
Sobald die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sie die Briefwahl bereits beantragen. Hinweise hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Sie nutzen den nachstehenden Link für die Wahlscheinbeantragung.
Beantragung über das Online-Formular:
https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/start.do?mb=12072340
Allgemeine Informationen
Die Beantragung von Wahlscheinen ist frühenstens ab dem 24.01.2025 möglich, da aber erst am 31.01.2025 die Druckfreigabe für die Stimmzettel und der anschließende Druck der Stimmzettel sowie die Lieferung an die Wahlbehörden erfolgen wird, kann der Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde Rangsdorf voraussichtlich erst ab 10.02.2025 erfolgen.
Beantragung über das Online-Formular [Online-Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl am 23.02.2025]
Hinweise für die Wahlvorstände und Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen Gemeinde für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände [folgt]
Schulungsunterlagen Land für die Mitglieder der Wahlvorstände [folgt]
Schulungsunterlagen Land für die Mitglieder der Briefwahlvorstände [folgt]
Broschüre - Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände [folgt]
Auszählanleitung Urnenwahl [mehr]
Auszählanleitung Briefwahl [mehr]
Übersicht Besetzung Wahllokale zur Bundestagswahl 2025 [mehr]
Informationen für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis bis 02.02.2025 beantragen. Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Unter der Internetadresse [brandenburg.de] -> Deutsche im Ausland sind die Informationen sowie die beiden Antragsformulare (Anlage 2 und Anlage 2a) abrufbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der der Bundeswahlleiterin [Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin].