Rangsdorfer Haushaltssperre beendet
In der Sitzung der Rangsdorfer Gemeindevertretung am 22. Juli wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 beschlossen. Mit deren Bekanntmachung am 24. Juli ist sie rechtskräftig und die davor geltende Haushaltssperre somit aufgehoben.
Der wesentliche Grund für die Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 ist die Verbandsumlage des Zweckverbandes KMS für das Haushaltsjahr 2025. Diese wurde durch die Rechtsprechung zur Erhebung von Gebühren und Beiträgen notwendig und muss auf die Mitgliedskommunen umgelegt werden. Für die Gemeinde Rangsdorf ist in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 ein Umlagebeitrag in Höhe von 2.176.400,00 € eingeplant worden. Somit ist die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung erlassen werden muss, deutlich erreicht.
Des Weiteren wurden entsprechend des Folgekostenvertrages Einzahlungen in Form von Investitionszuschüssen für den Einbau des Lehrerzimmers in der Grundschule Groß Machnow, für die Erweiterung der Grundschule Rangsdorf im Haushaltsjahr 2025 sowie für den Neubau der Kita am Pramsdorfer Weg anteilig für die Jahre 2025 bis 2027 eingeplant. Die Baukosten für die Kita am Pramsdorfer Weg wurden in das Haushaltsjahr 2027 verschoben.
Außerdem wurden die vorgesehenen Fördermittel des Landes Brandenburg für die Baumaßnahme „Straße am Flugfeld“ auf Grund des vorliegenden Entwurfes des Fördermittelbescheides angepasst. Da diese deutlich geringer ausfallen als ursprünglich geplant und erst nachträglich geleistet werden, mussten in diesem Zuge auch die Baukosten teilweise in das Folgejahr verschoben werden. Der durch die zeitliche Differenz entstehende Fehlbetrag wird im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 durch die vorzeitige Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Folgekostenvertrag in Höhe von 1.090.000,00 € aufgefangen.
Die Gewerbesteuer wurde hinsichtlich der zu erwartenden geringeren Gewerbesteuereinnahmen für die Jahre 2025 und 2026 entsprechend reduziert. Die Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich wurden gemäß der vorliegenden Ankündigung vom 17.12.2024 ebenfalls berücksichtigt und für die Jahre 2025 und 2026 erhöht.
Der brandenburgische Landtag hat am 20.06.2025 den Doppelhaushalt 2025 / 2026 verabschiedet. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen wurde jedoch bis zum Tag des Beschlusses (22.07.2025) für 2025 nicht mitgeteilt.
Ergebnishaushalt
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, gemäß 62 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, ist im Gesamtergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2025 das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen auszugleichen. In der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsplanjahr 2025 ist dieses Ergebnis nicht ausgeglichen. Das heißt, der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen übersteigt die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge um 3.068.500,00 €. Die Änderungen der Planansätze in der 1. Nachtragshaushaltsplanung 2025 beeinflussen den Gesamtfehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.293.300,00 €. Die Veränderungen in Höhe von -2.293.300,00 € mindern somit den Gesamtfehlbetrag von -775.200,00 € und ergeben einen Gesamtfehlbetrag von -3.068.500,00 €.
Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2025 ist aus dem Jahr selbst nicht möglich, die Aufwendungen des Haushaltsjahres können nicht aus den Erträgen erwirtschaftet werden. Die Gemeinde Rangsdorf hat in den Vorjahren jedoch ausreichende Überschüsse im ordentlichen Ergebnis erwirtschaftet, sodass der Haushaltsausgleich in zweiter Stufe, d. h. durch die Inanspruchnahme von Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der abgeschlossenen Vorjahre möglich ist.
Der Gesamtergebnishaushalt weist für den mittelfristigen Planungszeitraum 2026 bis 2028 ebenfalls jeweils einen erheblichen Gesamtfehlbetrag aus.
Finanzhaushalt
Der Gesamtfinanzhaushalt spiegelt die Beträge des Gesamtergebnishaushaltes, mit Ausnahme der nicht zahlungswirksamen Beträge wie Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten, wider. Außerdem sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit im Finanzplan ausgewiesen.
Durch die 1. Nachtragshaushaltsplanung 2025 ergeben sich im Gesamtfinanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2025 Veränderungen in Höhe von -3.457.900,00 €. Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln erhöht sich im Haushaltsjahr 2025 von -8.399.750,00 € auf -11.857.650,00 €. Aufgrund der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 ist der Finanzplan bis einschließlich des Planjahres 2026 auszugleichen. Dafür war eine unterjährige Anpassung des Zahlungsmittelbestandes im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung erforderlich. Diese erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der regulären Haushaltsplanung zum 01.01. des Vorjahres. Aufgrund der Ausnahmesituation, Zahlung einer Umlage von mehr als 2 Millionen Euro an den KMS, erfolgte diese bereits im Rahmen der Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung in Höhe von 1.798.400,00 €. Der Gesamtfinanzhaushalt weist somit zum Ende des Haushaltsjahres 2025 einen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 337.920,00 € aus. Für das Jahr 2026 wird ebenfalls ein positiver Bestand an Zahlungsmitteln zum Jahresende in Höhe von 1.770 € ausgewiesen. Für die Jahre 2027 und 2028 weist der Zahlungsmittelbestand einen negativen Saldo aus, der sich für 2028 auf über 8 Millionen Euro summiert.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt 2025 bei -9.180.900,00 €.
gez. Rocher
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen

Ausbildung Sturzprävention in Kooperation mit der AOK Nordost
Fr, 14. November 2025

650 Jahre Rangsdorf: Ergebnisse der Online-Umfrage
Do, 13. November 2025







