Hinweise zur Vorbereitung von Veranstaltungen
Ob Trödelmarkt oder Straßenfest - wenn Sie eine größere Veranstaltung in Rangsdorf organisieren, gilt es einige Regeln zu beachten. Bei manchen Veranstaltungsformaten kann es nämlich erforderlich sein, weitere zuständige Dienststellen oder andere Behörden in die Planung mit einzubeziehen und deren Stellungnahmen einzufordern.
Aufgrund der vielfältigen Arten der Veranstaltungen können unterschiedliche Genehmigungen in diversen Rechtsgebieten (Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Baurecht, Straßenverkehrsordnung, Landesimmissionsschutzgesetz, etc.) erforderlich sein.
Hier ein Überblick über die häufigsten Anträge, die zur Vorbereitung einer Veranstaltung an das Ordnungsamt der Gemeinde Rangsdorf gestellt werden müssen:
1. Beantragung einer öffentlichen Veranstaltung
Das Formular „Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung“ ist vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Gewerbeamt der Gemeinde Rangsdorf vorzulegen.
2. Beantragung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Wer zu einem Anlass, wie zum Beispiel bei Geschäftseröffnungen oder -jubiläen, Musikveranstaltungen, Volksfesten, Veranstaltungen von Vereinen und Gesellschaften, Kuchenbasaren und anderen Anlässen von Schulen und Kitas, alkoholische oder alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, hat dies unter Verwendung des Formulars „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes – Gagev“ zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Posteingang) beim Gewerbeamt anzuzeigen.
3. gelegentliches oder einmaliges Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
Wer gelegentlich bei Veranstaltungen, wie Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass, Waren anbietet, benötigt die Erlaubnis gemäß § 55 a Gewerbeordnung. Der Antrag ist vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Posteingang) beim Gewerbeamt zu stellen. Der Antrag ist ebenfalls für ein stehendes Gewerbe oder einen Gaststättenbetrieb erforderlich.
Sämtliche Formulare finden Sie online unter www.rangsdorf.de/formulare.Alle Anträge sind beim Gewerbeamt der Gemeinde Rangsdorf () zu stellen.
gez. Rocher
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