Ersatzstandort für Übergangswohnheim
Nachdem der Landkreis Teltow-Fläming seinen fortbestehenden Bedarf an Unterkünften für geflüchtete Menschen bekräftigt hat, wird die Rangsdorfer Gemeindevertretung erneut über einen geeigneten, neuen Standort für eine entsprechende Einrichtung diskutieren. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, auch künftig Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.
Beide Übergangswohnheime für geflüchtete Menschen sind in einem schlechten baulichen Zustand und müssten saniert werden. Für das Objekt an der Seebadallee 1a ist das möglich, weil der Pachtvertrag verlängert wurde.
Für den Standort am Kurparkring wird es aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan für den Dorfanger in Rangsdorf keine neue Genehmigung geben können. Für dieses Objekt wird deshalb ein neuer Standort gesucht.
Am 19. November 2024 hatte die Gemeindevertretung einstimmig die Auswahlkriterien für einen geeigneten Standort festgelegt: Dieser muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mindestens für fünf Jahre bebaubar sein und mindestens 2.000 m² Fläche umfassen. Zudem muss er an einer öffentlichen Straße liegen und an das zentrale Trinkwassernetz, an das zentrale Schmutzwassernetz und mit Elektrizität anschließbar sein.
Auf die darauffolgende Bitte an Grundstückseigentümer*innen, geeignete Grundstücke vorzuschlagen, gab es keine Resonanz. Aus diesem Grund stehen nun gemeindeeigene Grundstücke zur Diskussion als Ersatz für den Standort am Kurparkring:
ein Grundstück südlich der Straße Falkenflur am Pramsdorfer Weg
ein Grundstück (Flurstück 101) am Kurparkring westlich vom aktuellen Standort
das ehemalige Fischergelände Am Strand 5
ein Grundstück in Groß Machnow an der Kirchstraße/Ecke Schäferweg
Sämtliche Vorschläge werden zunächst im Sozial- und im Bauausschuss im Februar in öffentlichen Sitzungen beraten.
gez. Rocher
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