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Ankündigung von Vermessungsarbeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes RA 27-1 „Südlicher Langer Berg“ zur Aufnahme von Bestandsbebauungen

Die Gemeinde Rangsdorf stellt derzeit den Bebauungsplan RA 27-1 „Südlicher Langer Berg“ auf. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist es erforderlich, in der Plangrundlage die vorhandenen baulichen Anlagen (insbesondere auch Nebenanlagen wie Schuppen, Stellplätze, Gehwege und Zufahrten) im Geltungsbereich (s. Anlage) exakt zu erfassen. Diese Detailerfassung erfordert weitere Vermessungsarbeiten.

 

Zur Ergänzung der vorhandenen Plangrundlage ist eine Vor-Ort-Begehung erforderlich. Im Rahmen dieser Vor-Ort-Begehung erfolgt ein Abgleich der bereits gewonnenen Vermessungsdaten mit der aktuellen Situation. Zudem werden ggf. nicht erfasste bauliche Anlagen vermessen.

 

Wir kündigen hiermit den Eigentümern und Besitzern der betroffenen Grundstücke die Absicht des durch die Gemeinde beauftragten Vermessungsbüros (GEOBÜRO Michael Peter ÖbVi, Vivaldistraße 5, 15831 Blankenfelde-Mahlow) an, dass Grundstücke für Vermessungsarbeiten betreten werden sollen (1 bis 2 Personen mit Messgeräten). Eine Betretung der Gebäude ist nicht erforderlich.

 

Wir bitten Sie, uns für diese Arbeiten Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Die Mitarbeiter können sich ausweisen und werden eine Vollmacht der Gemeinde Rangsdorf vorlegen.

 

Die Arbeiten im Plangebiet beginnen frühestens am 02.12.2024 und werden voraussichtlich bis zum 20.12.2024 andauern. Witterungsbedingte Einflüsse, wie beispielsweise eine geschlossene Schneedecke oder anhaltender Frost, können zu einer kurzfristigen Verschiebung des Zeitplans führen.

 

Die durch die Vermessung erfassten Daten werden ausschließlich zur Erstellung der Planunterlagen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Herstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne und Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB und § 35 Abs. 6 BauGB vom 16. April 2018 (Planunterlagen VV) verwendet.

 

Sollten Sie mit der Betretung Ihres Grundstückes nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, dies umgehend im Bauamt der Gemeinde Rangsdorf (Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf, E-Mail: , Tel. 033708 – 236-91) zu melden.

 

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Do, 21. November 2024

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