Haushaltssperre in der Gemeinde Rangsdorf
Aufgrund ihrer rechtlichen Verpflichtungen hat die Kämmerin der Gemeinde Rangsdorf heute eine Haushaltssperre für den geltenden Ergebnis- und Finanzplan der Haushaltssatzung für 2025 erlassen.
Grund für die Haushaltssperre ist zum einen die zu erwartende Umlagezahlung an den Zweckverband KMS, zum anderen die vom Land Brandenburg Ende Dezember 2024 mitgeteilte Kürzung der Schlüsselzuweisungen gegenüber der Mitteilung vom Juli 2024 für die Gemeinde Rangsdorf.
Von der Haushaltssperre sind alle Aufwendungen und Auszahlungen betroffen. Ausgenommen sind nur die Beschaffung von Reinigungsmitteln, Verpflegungsaufwendungen, laufende Aufwendungen für Wasser-, Strom- und Gasverbrauch, Post- und Fernmeldegebühren, Schornsteinfegerleistungen, Müllentsorgung, Versicherungen, die Fahrzeughaltung für Fahrzeuge der Gemeinde sowie Aufwendungen für bestehende Mietverträge.
Auch nicht betroffen sind Aufwendungen und Auszahlungen, die durch Dritte bezuschusst werden sowie begonnene Investitionen.
Die Gemeinde wird eingegangene Verpflichtungen weiter erfüllen. Neue Verpflichtungen können für die Gemeinde nur eingegangen werden, wenn diese von der Haushaltssperre nicht betroffen sind oder wenn die Gemeinde dazu rechtlich verpflichtet ist und eine zeitliche Verschiebung nicht möglich ist.
Nun wird die Gemeindevertretung im Rahmen der Beratung zu einer Nachtragshaushaltsatzung entscheiden müssen, woher die nötigen Mittel kommen sollen. Erste öffentlich publizierte Vorschläge gab es bereits vom Ortsvorsteher von Groß Machnow, die Neuanschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und die Erweiterung des Lehrerzimmers der Grundschule Groß Machnow zu streichen. Die Streichung von investiven Maßnahmen hilft nur zeitweilig und würde die Lösung der finanziellen Probleme der Gemeinde nur verschieben.
Rangsdorf hat ein generelles Problem, das durch die neuen Kürzungen des Landes Brandenburg deutlicher wird: Die durch die Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung weist im Ergebnisplan für 2025 ein Defizit von mehr als 600.000 Euro aus, in den Folgejahren ist das Defizit noch höher. Ein wesentlicher Grund für die Defizite liegt in den politischen Vorgaben aus der Gemeindevertretung in den vergangenen Jahren. Trotz des Defizits wurden zur Haushaltssatzung für 2025 die freiwilligen Aufwendungen auf Antrag der CDU-Fraktion sogar nochmals erhöht.
Freiwillige Leistungen für eine Gemeinde sind solche, zu deren Umsetzung keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Was gesetzlich verpflichtend ist, legt die Mehrheit im Landtag Brandenburg fest und sorgt auch für eine Finanzierung der Aufgaben, für deren Erledigung die Gemeinde verpflichtet ist. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, sich darüber zu verständigen, was sich Rangsdorf in Zukunft an freiwilligen Aufgaben leisten will und kann. Die Entscheidung, was erforderlich ist und was nicht, hat die Mehrheit im Landtag Brandenburg schon getroffen. Hierüber muss die Gemeindevertretung nicht mehr neu entscheiden. Zu entscheiden ist nur, was wir uns in Rangsdorf zukünftig zusätzlich leisten wollen. Hier passt das kirchliche Motto für das Jahr 2025: Prüfet alles und behaltet das Gute!
gez. Rocher
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