Urkundenanforderung
Allgemeine Informationen
Personenstandseinträge (Geburten, Hochzeiten, Sterbefälle) werden immer in dem Standesamt des Ortes geführt, in dem der Personenstandsfall eingetreten ist.
Das Standesamt Rangsdorf kann demzufolge nur Urkunden ausstellen, wenn der Geburtsort, der Heiratsort oder der Sterbeort die Gemeinde Rangsdorf oder seine Ortsteile waren.
Personenstandsurkunden dürfen nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden nur dann, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (§ 62 Abs. 1 PStG).
Urkunden können persönlich, per Post oder E-Mail formlos beantragt werden. Dem Antrag ist ein Nachweis der Berechtigung (z. B. Kopie des Personalausweises, der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) beizufügen.
Die Ausstellung der 1. Urkunde kostet 10,- €, jede weitere gleiche Urkunde kostet 5,- €. Bei Anforderung per Post oder E-Mail belaufen sich die Gebühren zzgl. der Portokosten.
Ansprechpartner
StandesamtSeebadallee 30
15834 Rangsdorf
Frau Schmidt
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-23
(033708) 236-21
Frau Wegwert
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-92
(033708) 236-21
Frau Adler
Raum 1.21 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-43
(033708) 236-21