Bahnhof RangsdorfDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDorfanger und Rangsdorfer KircheBannerbildBlumenwiese © pixabay.comAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeOrtseingang Klein Kienitz
 

Reisepass Anzeige des Verlustes

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Volltext

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, muss der Verlust umgehend angezeigt werden. Den Verlust können Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde melden. Die Behörde nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und vermerkt den Verlust im Passregister, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
  • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
  • Familienbuch
  • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Reisepass verloren.
  • Damit Sie die Meldung Ihres verlorengegangenen Reisepasses vornehmen können, benötigen Sie in der Regel:
    • Ihre persönlichen Daten.
    • Bei einer digitalen Meldung ein hoheitliches Dokument mit elektronischer Identitätsfunktion, zum Beispiel den Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Verlustmeldung ist in der Regel kostenfrei. Für zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Leistungen können Gebühren anfallen.


Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der Passbehörde.
  • Sie erscheinen persönlich und melden den Verlust.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und dokumentiert den Vorfall.
  • Die Meldung wird im Passregister erfasst.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung sowie Hinweise zu weiteren Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Reisepasses.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses wegen Verlust ein Onlinedienst angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
  • Sie wählen den Onlinedienst zum Verlust des Reisepasses aus.
  • Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
  • Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Verlustmeldung elektronisch an die Behörde.
  • Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Verlustmeldung eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.


Fristen

Melden Sie den Verlust möglichst unverzüglich, um Missbrauch zu verhindern.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Inneren und für Kommunales des Land Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.05.2026

Zuständigkeit

Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung