Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ortseingang Klein KienitzSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeBlumenwiese © pixabay.comKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bahnhof RangsdorfDorfanger und Rangsdorfer KircheBannerbild
 

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Volltext

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.


Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

Kostenfrei


Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.


Fristen

unverzüglich


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Tag


Fachlich freigegeben am

09.01.2015;14.01.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden