elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Briesemeister
+49 33708 236-45Volltext
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Kostenfrei
Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
unverzüglich
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Tag
Fachlich freigegeben am
09.01.2015;14.01.2026Zuständigkeit
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden








