Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeBannerbildDorfanger und Rangsdorfer KircheDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Bahnhof RangsdorfOrtseingang Klein KienitzKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBlumenwiese © pixabay.com
 

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Gebühr

Gebühr
37 EUR (FIX)


Volltext

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.


Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen


Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis


Voraussetzungen

Im Inland gemeldet, Unionsbürger


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg