eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Briesemeister
+49 33708 236-45Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
14.01.2026Gebühr
Gebühr
37 EUR (FIX)
Volltext
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
Zuständigkeit
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Im Inland gemeldet, Unionsbürger
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg








