elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Briesemeister
+49 33708 236-45Volltext
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenfrei
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
14.01.2026Zuständigkeit
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden








