elektronischer Identitätsnachweis Änderung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Briesemeister
+49 33708 236-45Volltext
Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis erfolgen immer im Zusammenhang mit der Änderung der Anschrift. Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis zu den Identitätsdaten der Person können im elektronischen Identitätsnachweis nur durch eine Neuausstellung des Personalausweises erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis ist kostenfrei. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist gebührenpflichtig. Es werden gebühren je nach Fall zwischen 10 und 37 Euro erhoben
Verfahrensablauf
Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt beim Bürgerservice im Rahmen der Anmeldung einer Wohnung. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist beim Bürgerservice ein Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt sofort.
Fristen
Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, Änderungen von Daten auf dem Personalausweis unverzüglich anzuzeigen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
14.01.2026Zuständigkeit
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden








