Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger falscher Eintragungen
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Briesemeister
+49 33708 236-45Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
Fachlich freigegeben am
14.01.2026Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Zuständigkeit
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)








