Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldOrtseingang Klein KienitzBlumenwiese © pixabay.comKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeDorfanger und Rangsdorfer KircheBahnhof RangsdorfBannerbildDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.
 

Kommunalwahlvorschlag Änderung, Änderung von Wahlvorschlägen Kommunalwahlen

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Wahlen II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Lamprecht
Telefon +49 33708 236-13


Volltext

Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden. Das betrifft die Benennung weiterer Bewerber, die Änderung der Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung von einzelnen Bewerbern.

Bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge können Wahlvorschläge verändert werden.

Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei


Bearbeitungsdauer

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.


Fristen

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

03.02.2026

Zuständigkeit

Örtliche Wahlleitung, Kreiswahlleitung