Kommunalwahlvorschlag Änderung, Änderung von Wahlvorschlägen Kommunalwahlen
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Wahlen II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Lamprecht
+49 33708 236-13Volltext
Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden. Das betrifft die Benennung weiterer Bewerber, die Änderung der Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung von einzelnen Bewerbern.
Bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge können Wahlvorschläge verändert werden.
Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Fristen
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
03.02.2026Zuständigkeit
Örtliche Wahlleitung, Kreiswahlleitung








