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Namen des Bauleiters anzeigen

Zuständige Stelle(n)

63.1 SG Technische Bauaufsicht
Adresse
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde


Volltext

Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mitteilung in Textform


Voraussetzungen

Der Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenart: kostenfrei


Verfahrensablauf

Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.

Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.


Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche


Fristen

Die Mitteilung ist vor Baubeginn erforderlich.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich:nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

09.02.2026

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


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