Bahnhof RangsdorfBlumenwiese © pixabay.comBannerbildAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Dorfanger und Rangsdorfer KircheOrtseingang Klein KienitzSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Segelboote auf dem Rangsdorfer See
 

Zuschuss für Kita- und Klassenfahrten durch Grundschule/Kita beantragen

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Sport I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Verheijen
Telefon +49 33708 236-8240


Volltext

Für einen Zuschuss zu einer mehrtägigen Klassenfahrt für Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für eine mehrtägige Gruppenfahrt einer Kindertageseinrichtung kann nach Maßgabe einer regionalen Richtlinie ein Antrag gestellt werden.

Den Antrag auf Förderung stellen die Klassenlehrerinnen oder die Klassenlehrer bzw. die Erzieherinnen oder die Erzieher unter Verwendung des Antragsformulars vor Beginn der Klassen- bzw. Gruppenfahrt beim Landkreis oder gegebenenfalls einer kreisfreien Stadt oder amtsfreien Gemeinde.

Eine Antragstellung nach bzw. mit Beginn der Klassen- bzw. Gruppenfahrt führt zum Ausschluss.

Der Antrag muss durch die jeweilige Leitung befürwortet sein. Mit der Antragstellung ist die Teilnehmerliste einzureichen.


Rechtsgrundlage(n)

Gemäß Kreistagsbeschluss


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Teilnehmerliste
  • Buchungsbestätigung

Voraussetzungen

  • Antragssteller können nur Klassenlehrerinnen oder die Klassenlehrer bzw. Erzieherinnen oder die Erzieher von Grundschulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen sein
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Näheres regelt die regionale Richtlinie

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Der Zuschuss kann schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular ist zu verwenden. Nach Antragsprüfung erfolgt die Bescheiderteilung.

Die Antragsfrist ist zu beachten.


Fristen

Gemäß Regelung in regionaler Richtlinie


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Hinweise (Besonderheiten)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.


Fachlich freigegeben durch

Landkreis Barnim


Fachlich freigegeben am

04.02.2026

Zuständigkeit

Landkreis oder gegebenenfalls kreisfreie Stadt oder amtsfreie Gemeinde