Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeDorfanger und Rangsdorfer KircheBlumenwiese © pixabay.comBannerbildBahnhof RangsdorfKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Ortseingang Klein KienitzSchafe grasen auf der Wiese am Flugfeld
 

Ummeldung des Kindes in eine andere Kita/Hort (kommunale Einrichtungen)

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Kita II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Rukavina
Telefon +49 33708 236-18


Volltext

Hier können Sie einen Wechsel der Kita bzw. des Hortes für Ihr Kind innerhalb der kommunalen Einrichtungen beantragen. Bitte geben Sie an, welche Einrichtung aktuell besucht wird, welche Einrichtung gewünscht ist und das gewünschte Wechseldatum. Die Kitaverwaltung prüft das Anliegen und gibt Ihnen schriftlich Bescheid.


Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung
 


Erforderliche Unterlagen

Antrag zum Wechsel der KITA/Hort


Voraussetzungen

Ihr Kind besucht bereits eine kommunale Einrichtung.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie beantragen den Wechsel der Einrichtung. Die Kitaverwaltung prüft Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine schriftliche Rückmeldung.


Fristen

Bitte beantragen Sie den Wechsel rechtzeitig.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Panketal


Fachlich freigegeben am

17.09.2025

Zuständigkeit

Kitaverwaltung