Ummeldung des Kindes in eine andere Kita/Hort (kommunale Einrichtungen)
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Kita II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Rukavina
+49 33708 236-18Volltext
Hier können Sie einen Wechsel der Kita bzw. des Hortes für Ihr Kind innerhalb der kommunalen Einrichtungen beantragen. Bitte geben Sie an, welche Einrichtung aktuell besucht wird, welche Einrichtung gewünscht ist und das gewünschte Wechseldatum. Die Kitaverwaltung prüft das Anliegen und gibt Ihnen schriftlich Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Erforderliche Unterlagen
Antrag zum Wechsel der KITA/Hort
Voraussetzungen
Ihr Kind besucht bereits eine kommunale Einrichtung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Wechsel der Einrichtung. Die Kitaverwaltung prüft Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine schriftliche Rückmeldung.
Fristen
Bitte beantragen Sie den Wechsel rechtzeitig.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Panketal
Fachlich freigegeben am
17.09.2025Zuständigkeit
Kitaverwaltung








