Wahlhelfer Anmeldung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Wahlen II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Lamprecht
+49 33708 236-13Volltext
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG)
- § 10 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- § 18 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz
- § 14 Brandenburgisches Landeswahlgesetz
Erforderliche Unterlagen
Angabe der personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Land Brandenburg:
- Sie sind selbst wahlberechtigt und sind kein Wahlbewerber bzw. eine Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlages.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Weiterführende Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Weitere Informationen für das Land Brandenburg:
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Landeswahlleiters
Zuständigkeit
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde (Wahlbehörde)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg








