Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.BannerbildKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeDorfanger und Rangsdorfer KircheOrtseingang Klein KienitzAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bahnhof RangsdorfBlumenwiese © pixabay.com
 

Kind im Hort anmelden

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Kita I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Dag
Telefon +49 33708 236-90


Volltext

Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.


Rechtsgrundlage(n)

kommunale Satzung der Gemeinde

 


Erforderliche Unterlagen

  • Hortanmeldung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten
  • Nachweis zum Sorgerecht
  • Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
  • Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
  • ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzungen

Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.

Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gemäß kommunaler Satzung


Verfahrensablauf

Sie melden Ihr Kind in der Schule an.

Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.


Fristen

Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen


Hinweise (Besonderheiten)

Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen.


Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Panketal


Fachlich freigegeben am

20.12.2024

Zuständigkeit

amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter