Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeDorfanger und Rangsdorfer KircheDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBlumenwiese © pixabay.comAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bahnhof RangsdorfOrtseingang Klein KienitzKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bannerbild
 

Kündigung des Betreuungsvertrages für eine Kindertageseinrichtung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Kita II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Rukavina
Telefon +49 33708 236-18


Volltext

Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.

Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).


Rechtsgrundlage(n)

Satzung der jeweiligen Kommune


Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
  • bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung

Voraussetzungen

Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).


Verfahrensablauf

Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.


Fristen

Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.


Hinweise (Besonderheiten)

Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.


Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Panketal


Fachlich freigegeben am

03.12.2024

Zuständigkeit

Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden