Pacht eines kommunalen Gartengrundstücks und/oder einer kommunalen Fläche
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Eigenbetrieb "Wohnen"/Liegenschaften - Amtsleitung
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Rose
+49 33708 236-17Volltext
Insofern die Kommune ein Formular zur Verfügung stellt, können Sie mit diesem Ihr Interesse für die Pacht eines kommunalen Gartengrundstückes oder einer kommunalen Fläche erklären. Wir prüfen, was wir Ihnen anbieten können. Der Abschluss eines Pachtvertrages ist dafür notwendig und wird durch uns vorbereitet.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Fristen
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem BGB oder den einzelnen vertraglich geregelten Fristen.
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachlich freigegeben am
28.05.2024Zuständigkeit
Fachbereich Immobilien








