Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Dorfanger und Rangsdorfer KircheSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBlumenwiese © pixabay.comBahnhof RangsdorfAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22BannerbildDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeOrtseingang Klein Kienitz
 

Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Standesamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Schmidt
Telefon +49 33708 236-23


Volltext

In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister

Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
    • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
    • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
    • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Ihre Kinder oder Enkel
  • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
    • Erbschein
    • Grundbuchauszug
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
     

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

27.09.2022

Zuständigkeit

Standesamt