Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Blumenwiese © pixabay.comOrtseingang Klein KienitzBahnhof RangsdorfBannerbildKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDorfanger und Rangsdorfer KircheSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.
 

Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2


Fachlich freigegeben am

19.11.2015

Zuständigkeit

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt