Blumenwiese © pixabay.comBahnhof RangsdorfSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ortseingang Klein KienitzAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.BannerbildDorfanger und Rangsdorfer Kirche
 

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten


Volltext

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Zuständigkeit

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte