Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.BannerbildSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldOrtseingang Klein KienitzBlumenwiese © pixabay.comAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Dorfanger und Rangsdorfer KircheBahnhof RangsdorfSegelboote auf dem Rangsdorfer See
 

Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Zuständige Stelle(n)

51 Jugendamt
Adresse
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Zuständiger Mitarbeiter

Herr B. Petzhold (Sachgebietsleiter)
Telefon 03371 608 3410

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Kita I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Dag
Telefon +49 33708 236-90


Volltext

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis

Voraussetzungen

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.


Verfahrensablauf

- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.


Bearbeitungsdauer

1 - 4 Wochen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT


Fachlich freigegeben am

15.06.2022