Blumenwiese © pixabay.comAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bahnhof RangsdorfSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeBannerbildDorfanger und Rangsdorfer KircheSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ortseingang Klein Kienitz
 

Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.11.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fristen

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.


Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für den vorläufigen Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse bei Antragstellern über 16 Jahren


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Volltext

Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname  ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:

  • Adoption
  • Vornamenssortierung
  • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 


Verfahrensablauf

Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. 

Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.


Zuständigkeit

örtliche Personalausweisbehörde


Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass