Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBlumenwiese © pixabay.comBannerbildOrtseingang Klein KienitzDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Dorfanger und Rangsdorfer KircheBahnhof RangsdorfAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Segelboote auf dem Rangsdorfer See
 

Ausschluss von Europawahl

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Wahlen I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf


Zuständiger Mitarbeiter

Frau Girra
Telefon +49 33708 236-47


Volltext

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.


Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

16.10.2020

Zuständigkeit

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde