Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Dorfanger und Rangsdorfer KircheSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBlumenwiese © pixabay.comOrtseingang Klein KienitzDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeBahnhof RangsdorfBannerbildKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22
 

Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amtsbereich Bürgermeister - Öffentlichkeitsarbeit II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ramlow
Telefon +49 33708 236-68


Volltext

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

  1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. eine Begründung des Wappenmotivs und
  3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

Anschließend beim Innenministerium:

  1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
  2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
  3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

Verfahrensablauf

Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22


Fachlich freigegeben am

27.05.2020

Zuständigkeit

Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden


Ansprechpunkt

Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22