Ortseingang Klein KienitzSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeBahnhof RangsdorfAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22BannerbildBlumenwiese © pixabay.comDorfanger und Rangsdorfer Kirche
 

Zustimmung zur Sondernutzung von Straßen

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Bauamt - Tiefbau
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Donath
Telefon +49 33708 236-37


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.


Formulare