Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Blumenwiese © pixabay.comBahnhof RangsdorfSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBannerbildDorfanger und Rangsdorfer KircheSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeOrtseingang Klein KienitzKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22
 

Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Wahlen I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf


Zuständiger Mitarbeiter

Frau Girra
Telefon +49 33708 236-47

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Wahlen II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Lamprecht
Telefon +49 33708 236-13


Volltext

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.


Rechtsgrundlage(n)

§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes


Voraussetzungen

Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.


Verfahrensablauf

Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.


Fristen

Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis

formlos


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23


Fachlich freigegeben am

24.04.2020

Zuständigkeit

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde