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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.