Dorfanger und Rangsdorfer KircheBlumenwiese © pixabay.comAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bahnhof RangsdorfSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeBannerbildKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Ortseingang Klein Kienitz
 

Grundsteuer Festsetzung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Kämmerei - Steuern II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Mühlmann-Skupien
Telefon +49 33708 236-58


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten


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