Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Blumenwiese © pixabay.comSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeBannerbildSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBahnhof RangsdorfDorfanger und Rangsdorfer KircheOrtseingang Klein Kienitz
 

Kopie und Abschrift beglaubigen

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Standesamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Schmidt
Telefon +49 33708 236-23


Volltext

Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.

Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.

Nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
  • Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
  • ausländische Dokumente

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Originaldokument (Urschrift)
  • Kopie des Originaldokumentes
  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
  • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.


Verfahrensablauf

  • Identität des Antragstellers wird geprüft.
  • Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
  • Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
  • Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
  • Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
  • Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
  • Die fälligen Gebühren werden erhoben.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.

Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Fachlich freigegeben durch

Stadt Bernau bei Berlin


Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Zuständigkeit

Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden