Kopie und Abschrift beglaubigen
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Standesamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Schmidt
+49 33708 236-23Volltext
Eine beglaubigte Abschrift ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie eines Originaldokuments (Urschrift) inhaltlich und optisch exakt mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die autorisierte Stelle bezeugt mit einem dienstlichen Siegel oder einer Unterschrift, dass Kopie und Original übereinstimmen.
Der Hauptzweck einer beglaubigten Abschrift ist der Nachweis der Echtheit einer Kopie, ohne das Originaldokument (z. B. Zeugnis, Urkunde) aus der Hand geben zu müssen.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (u. a. Geburts-, Ehe., Sterbeurkunden)
- Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- ausländische Dokumente
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Originaldokument (Urschrift)
- Kopie des Originaldokumentes
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der autorisierten Behörde.
Verfahrensablauf
- Identität des Antragstellers wird geprüft.
- Originaldokument und die Abschrift (Kopie) werden der zuständigen Stelle vorgelegt.
- Beide Dokumente werden verglichen, um die exakte Übereinstimmung festzustellen.
- Auf der Abschrift wird ein amtlicher Vermerk (Beglaubigungsvermerk) angebracht, dass die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Weiterhin werden Datum und Ort der Beglaubigung sowie die Unterschrift des Beglaubigenden und der originale Siegelabdruck angebracht.
- Alle Blätter werden so geheftet, dass ein Teil des Siegelabdrucks auf jeder Seite sichtbar ist.
- Der Antragsteller erhält das Originaldokument und die beglaubigte Abschrift zurück.
- Die fälligen Gebühren werden erhoben.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Beglaubigung sofort vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Umfang des Originaldokumentes.
Bei wenigen Seiten dauert die Bearbeitung nur wenige Minuten. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Fachlich freigegeben durch
Stadt Bernau bei Berlin
Fachlich freigegeben am
14.01.2026Zuständigkeit
Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden








