Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Bahnhof RangsdorfSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeBlumenwiese © pixabay.comAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Dorfanger und Rangsdorfer KircheBannerbildOrtseingang Klein Kienitz
 

Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2


Fachlich freigegeben am

19.11.2015

Zuständigkeit

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt