BannerbildDorfanger und Rangsdorfer KircheOrtseingang Klein KienitzSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bahnhof RangsdorfAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Segelboote auf dem Rangsdorfer SeeBlumenwiese © pixabay.com
 

abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Ordnungsamt I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Buchal
Telefon +49 33708 236-38


Volltext

Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Voraussetzungen

-ggf. Abschleppfahrzeug

Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.


Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)