Kommunale Sporthalle, Anmietung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Sport I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Verheijen
+49 33708 236-8240Volltext
Schulische Sporthallen sowie Sportplätze können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden. Die Benutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer gestattet.
Die Sporthallenbelegung gibt einen Überblick über die Nutzung der Sportanlagen der Kommunalverwaltung








