Bahnhof RangsdorfDorfanger und Rangsdorfer KircheAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ortseingang Klein KienitzBlumenwiese © pixabay.comBannerbildSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Segelboote auf dem Rangsdorfer See
 

Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Volltext

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag


Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei


Verfahrensablauf

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen


Fristen

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 


Hinweise (Besonderheiten)

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2


Fachlich freigegeben am

05.11.2015

Zuständigkeit

Meldebehörde Ihres Wohnortes