BannerbildSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeOrtseingang Klein KienitzDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldDorfanger und Rangsdorfer KircheBlumenwiese © pixabay.comBahnhof RangsdorfAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22
 

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei


Verfahrensablauf

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Zuständigkeit

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde