Das Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Bahnhof RangsdorfBannerbildDorfanger und Rangsdorfer KircheAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ortseingang Klein KienitzSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Blumenwiese © pixabay.comSchafe grasen auf der Wiese am Flugfeld
 

Nutzung kommunaler Räume für Veranstaltungen

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Sport II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Degner
Telefon +49 33708 236-28


Volltext

Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u. v. m.

Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

  • Bewirtschaftung der Liegenschaften,
  • Verwaltung von unbebauten Grundstücken,
  • Mietangelegenheiten,
  • Pachtangelegenheiten,
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken,
  • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude sowie sonstiger Gebäude,
  • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

In vielen Kommunen besteht die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.