Ortseingang Klein KienitzSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bahnhof RangsdorfDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Blumenwiese © pixabay.comDorfanger und Rangsdorfer KircheAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22BannerbildSchafe grasen auf der Wiese am Flugfeld
 

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Standesamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Schmidt
Telefon +49 33708 236-23


Volltext

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.


Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.


Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.


Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information


Zuständigkeit

kommunale Friedhofsverwaltung