Dorfanger und Rangsdorfer KircheAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ortseingang Klein KienitzSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBannerbildBahnhof RangsdorfBlumenwiese © pixabay.com
 

Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Sport I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Verheijen
Telefon +49 33708 236-8240

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Bildung und Sport - Sport II
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Degner
Telefon +49 33708 236-28


Volltext

Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 


Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


Erforderliche Unterlagen

Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Benutzungsgebühr


Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.

Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.

Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Stadt Bernau bei Berlin


Fachlich freigegeben am

01.10.2025

Zuständigkeit

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung